ASIEN/MYANMAR - In wenigen Tagen ergeht das Urteil gegen die Oppositionsführerin San Suu Kyi, während der ASEAN die Schaffung einer Menschenrechtskommission plant

Dienstag, 28 Juli 2009

Yangon (Fidesdienst) – In wenigen Tagen, voraussichtlich um den 31. Juli, wird das Urteil im Prozess gegen die Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi ausgesprochen, die wegen Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften vor Gericht steht.
Die 64jährige Aung San Suu Kyi hatte dem Amerikanischen Staatsbürger John Yettaw eerlaugt in ihrem Haus in Yangon zu wohnen, nachdem dafür die Sicherheitsvorschriften umgangen wurden. Wird sie für schuldig befunden so droht ihr eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Der Prozess geht seinem Ende zu, während der Verband Südostasiatischer Nationen (kurz ASEAN, von engl. Association of Southeast Asian Nations) bekannt gab, dass Myanmar, nicht wie von der Außenministerin Hillary Clinton gefordert, ausschließen wird.
Bei einem jüngsten Gipfeltreffen des ASEAN in Thailand forderten die Vereinigten Staaten die Freilassung der Politikerin und eine Verschärfung der Sanktionen und der ablehnenden Einstellung der anderen Staaten des ASEAN (Philippinen, Thailand, Malaysia, Singapur, Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Vietnam) gegenüber Myanmar.
Die ASEAN-Mitgliedsstaaten gingen jedoch nicht auf diese Forderung ein. Sie beschränkten sich auf eine Prinzipienerklärung und waren sich einig, dass „die birmanische Führung davon profitieren würde, wenn sie sich der internationalen Gemeinschaft anschließt, und sich um das Wohl der eigenen Bevölkerung kümmern und den Weg der Demokratie einschlagen würde“, wie Hillary Clinton betonte.
Die ASEAN-Mitgliedsstaten wollen jedoch eine gemeinsame Menschenrechtskommission einführen. Beobachter befürchten unterdessen das eine solche Kommission de fakto nicht wirksam sei, da sie keine unabhängigen Untersuchungen durchführen könnte und bei den Regierungen, gegen die größten Vorwürfe wegen Menschenrechtsverstößen erhoben werden, erst eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden müsste. (Fidesdienst, 28/07/2009 – 26 Zeilen, 269 Worte)


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