VATIKAN - Motu Proprio von Papst Benedikt XVI. zum Verfahren bei der Papstwahl

Mittwoch, 27 Juni 2007

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Am 26. Juni wurde ein Schreiben von Papst Benedikt XVI. in Form eines so genannten Motu Proprio veröffentlichte, in dem der Papst eine frühere Regel zur Papst Wahl wieder her. Danach ist es für die Wahl des Papstes notwendig, dass zwei Drittel der anwesenden wahlberechtigten Kardinäle für ihn stimmen. Das Motu Proprio ist in lateinischer Sprache verfasst und trägt das Datum des 11. Juni 2007. Es ersetzt die von Papst Johannes in der von Papst Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben „Universi Dominici gregis“ (1996) festgelegten Normen. (SL) (Fidesdienst, 27/06/2007 - 9 Zeilen, 100 Worte)


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