AMERIKA/PANAMA - Die panamesische Regierung verzichtet nach Protesten der Bevölkerung auf die Änderung des Strafrechts im Hinblick auf Schwangerschaftsunterbrechungen

Mittwoch, 7 Februar 2007

Panama (Fidesdienst) - Nachdem es am 5. Februar vor dem Gebäude der Nationalversammlung zu Protestkundgebungen gekommen war, verzichtet die zuständige Kommission auf die Änderung des Strafrechts. Es war zu öffentlichen Protesten gekommen, nachdem die Regierung im Rahmen der Änderungen des Strafrechts dem Parlament einen Gesetzentwurf zur weitgehendere Legalisierung von Schwangerschaftsunterbrechungen vorgelegt hatte. Gegenwärtig sieht das Strafgesetz zwei Ausnahmen für die Legalisierung einer Abtreibung vor: im Fall einer nicht erlaubten künstlichen Befruchtung und wenn es schwerwiegende gesundheitliche Gründe gibt, die das Leben der Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährden. Im ersten Fall sollte die Strafrechtsänderung das die Frist für eine legale Abtreibung bis auf den dritten Schwangerschaftsmonat verlängern. Im zweiten Fall soll es keinen zeitliche Begrenzung geben, wobei der Begriff Gesundheit zukünftig in „physische und psychische Gesundheit“ umgeändert werden soll. Wäre es zu einer Billigung des Gesetzentwurfs gekommen, hätte die Klausel der psychischen Gesundheit zur weitreichenden Legalisierung von Schwangerschaftsunterbrechungen führen können, wie dies bereits in anderen Ländern geschah.
Im Hinblick auf eine solche Perspektive hatten die katholische Kirche und zahlreiche andere zivile Organisationen zu Protesten aufgerufen. Erzbischof José Dimas Cedeno Delgado bat in einem Hirtenbrief, der in allen Gottesdiensten am 4. Februar verlesen wurde, alle Gläubigen, sich vor dem Gebäude des Parlaments zu versammeln „um die Abgeordneten zu begleiten und sie dazu aufzufordern, das größte Gut: nämlich das Menschenleben zu schützen“. (vgl. Fidesdienst 3. Februar 2007). Die Kundgebungen wurden auch von der „Panamesischen Allianz für das Leben „ unterstütz, in der sich verschiedene Organismen und Institutionen zusammenschließen.
Angesichts der zahlreichen Proteste beschloss die gesetzgebende Kommission schließlich auf die Änderungen im Hinblick auf Abreibungen zu verzichten. Der Abgeordnete Wigberto Quinterno, Mitglied der zuständigen Regierungskommission, teilte bei einer Pressekonferenz mit, man werde die Normen bezüglich der Schwangerschaftsunterbrechungen unverändert lassen, so wie sie im derzeit gültigen Strafgesetz festgelegt wurden und man werde damit auf eine Reform bezüglich dieses Themas verzichten. Quintero erklärte zudem, man habe diesen Beschluss nach verschiedenen Begegnungen mit Vertretern der katholischen Kirche und anderer Organisationen getroffen, die sich zu dem Thema geäußert hatten. (RG) (Fidesdienst, 07/02/2007 - 32 Zeilen, 348 Worte)


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