AFRIKA/BURUNDI - Burundi setzt sich mit seiner schwierigen Vergangenheit auseinander: Welche Gerechtigkeit kann es nach so vielen Menschenrechtsverstößen geben? Wie kann das Land ausgesöhnt werden?

Dienstag, 14 November 2006

Bujumbura (Fidesdienst) - Die internationale Staatengemeinschaft unterstützt ein Experiment, in dessen Rahmen man sich mit der jahrzehntelangen Gewalt in Burundi auseinandersetzen will. Zu diesem Zweck sollen zwei unabhängige Einrichtungen geschaffen werden, die jedoch zusammenarbeiten sollen: ein Sondergericht für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eine Kommission für die Wahrheit, die vor allem die Aussöhnung fördern soll.
Die Vereinten Nationen verhandeln in diesem Zusammenhang mit der burundischen Regierungen über die Modalitäten zur Schaffung der beiden Organismen und deren Funktionsweise. Es wurde bereits beschlossen, dass diese neuen Institutionen sich mit den Verbrechen seit der Gründung des Landes im Jahr 1962 befassen werden. Massaker mit ethnischem Hintergrund gab es in Burundi 1965, 1972, 1988,1991 und 1993 als ein blutiger Bürgerkrieg begann, der 12 Jahre dauern sollte.
In den vergangenen 10 Jahren hatten die Vereinten Nationen auf Anfrage der Regierung in Burundi bereits mindestens drei Untersuchungsausschüsse initiiert, doch deren Beschlüsse waren jeweils Theorie geblieben. Auf Druck des scheidenden UN-Generalsekretärs Kofi Annan, wurden nun Schritte für die Schaffung der beiden neuen Einrichtungen unternommen von denen die eine juridischen (ein Sondergericht, das nach burundischen Strafrecht arbeitet) und die andere außerjuridischen (die Kommission für Wahrheit) Charakter haben soll.
Bei einem Treffen mit einer UNO-Delegation legte die burundische Regierung ein Dokument vor, das Vorschläge für die Schaffung der Kommission für die Wahrheit enthält. Nach Ansicht der burundischen Regierung sollte sich eine solche Kommission aus mindestens 7 Mitgliedern zusammensetzten, von denen 4 burundische Staatsbürger und drei Auswanderer sein sollen, die vom Staatsoberhaupt nach Beratung mit der burundischen Regierung ernannt werden. Der Vorschlag der burundischen Regierung sieht vor, dass die Mitglieder „aufgrund ihrer sittlichen Werte, einschließlich der Unparteilichkeit und der Integrität“ ausgewählt werden. Eine nicht burundische Person soll die Verwaltung und die Leitung des mitarbeitenden Personals übernehmen.
Was das Sondergericht anbelangt, so stellte die burundische Regierung ein weiteres Dokument vor, in dem spezifiziert wird, dass das Gericht „über Personen urteilen wird, die der Beteiligung an Verbrechen auf burundischem Staatsgebiet seit 1962 bis zur Einsetzung der Kommission für Wahrheit und Versöhnung begangen wurden“. Die Regierung schlägt vor, dass der burundische Präsidenten nach Absprache mit dem UN-Generalsekretär den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die Richter des Gerichts ernannt. Auf der Grundlage dieser Vorschläge werden die burundische Regierung und Vertreter der Vereinten Nationen weiterhin über eine Lösung im Hinblick auf die Frage der Gerechtigkeit und der Versöhnung in dem kleinen afrikanischen Land verhandeln, wo bei dem Bürgerkrieg mindestens 300.000 Menschen starben. (LM) (Fidesdienst, 14/11/2006 - 38 Zeilen, 418 Worte)


Teilen: