Sydney (Fides) - Bischof Mari Emmanuel und ostkirchliche Christen, darunter ein Priester, die am Montagabend, den 15. April, von einem 16-jährigen Jugendlichen in der „Christ the Good Shepherd“-Kirche in Sydney mit einem Messer angegriffen und verletzt wurden, sind nicht in Lebensgefahr. Der Angriff ereignete sich, während der Bischof die Predigt hielt, die auch per Streaming übertragen wurde. Auf Videos, die in sozialen Netzwerken kursieren und auch von Fernsehsendern ausgestrahlt wurden, ist zu sehen, wie der junge Mann den Bischof angreift und ihm mehrere Messerstiche zufügt, bevor er von Gemeindemitgliedern gestoppt wurde, von denen einige ihrerseits verletzt wurden.
Nach dem Angriff wurden der Bischof und die Verletzten zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Angreifer, der zunächst in der Kirche festgehalten wurde, wurde später auf eine Polizeistation gebracht und verhaftet.
Mar Emmanuel, der in der Alten Ostkirche zum Bischof geweiht wurde, war 2015 aus dieser Kirche exkommuniziert worden und hatte eine unabhängige Glaubensgemeinschaft gegründet. Der Bischof war für seine inbrünstigen und bisweilen polemischen Predigten zu kontroversen sozialen und moralischen Themen bekannt.
Nach dem Anschlag stiegen die Spannungen rund um den Tatort und Hunderte von Gläubigen des Bischofs strömten zum Kirchengelände und gerieten mit den eingetroffenen Bereitschaftspolizisten aneinander. Die Zusammenstöße und Unruhen dauerten mehrere Stunden an. Etwa 30 Personen erlitten Prellungen und wurden leicht verletzt. Zwanzig Polizeifahrzeuge wurden beschädigt, und mehrere Beamte mussten sich im Krankenhaus behandeln lassen.
Die australische Polizei bezeichnete den Angriff auf den Bischof und die Gemeindemitglieder nach Angaben internationaler Agenturen als "terroristischen Akt", der "aus religiösen Gründen" verübt wurde. Mike Burgess, der Chef des australischen Geheimdienstes, stellte jedoch klar, dass es sich bei der Gewalttat derzeit offenbar um die Initiative eines Einzeltäters handelt. Er fügte hinzu, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien und dass auf jeden Fall keine Dringlichkeit bestehe, die Aufmerksamkeit für mögliche terroristische Bedrohungen im Land zu erhöhen.
(GV) Fides 16/4/2924)