AFRIKA/MAROKKO - „Bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung müssen die Rechte der Flüchtlinge geschützt werden“, so das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen bei der euroafrikanischen Ministerkonferenz über Migration und Entwicklung

Dienstag, 11 Juli 2006

Rabat (Fidesdienst) - Der Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, forderte die Regierungen und regionale und internationale Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen zur Zusammenarbeit auf, wenn es darum geht, die Rechte der Flüchtlinge und Migranten zu schützen. Bei der Präsentation eines Aktionsplans im Rahmen der euroafrikanischen Ministerkonferenz in der marokkanischen Hauptstadt Rabat, erläuterte Guterres die gegenwärtigen Migrationsbewegungen von Afrika nach Europa, die aufgrund ihrer Illegalität die afrikanischen und europäischen Länder einer Reihe von Herausforderungen gegenüberstellen.
Nach Ansicht des Flüchtlingshochkommissars war das Meeting in Rabat betonte, an dem Vertreter aus 60 europäischen und afrikanischen Staaten teilnahmen, eine wichtige Gelegenheit zur Analyse zweier bedeutender Themen: Migration und Entwicklung. Indem er eine Erklärung der Vereinten Nationen zitierte, fügte Guterres hinzu, dass das Recht auf Entwicklung „ein unveräußerliches Rechte des Menschen ist kraft dessen jede Person und alle Völker das Recht haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung teilzunehmen und beizutragen, bei der alle Rechte des Menschen und alle grundlegenden Freiheiten ganz verwirklicht werden können“.
„Gerade, weil sie das Recht auf Entwicklung nicht in Anspruch nehmen können, fühlen sich viele Menschen - darunter Migranten auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen und Flüchtlinge auf der Suche nach Sicherheit - ihre Heimat zu Verlassen und auszuwandern“, so Guterres.
„Wenn wir auf der einen Seite diese grundlegende Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Migranten beibehalten müssen, muss gleichzeitig aber auch anerkannt werden, dass beide Formen der Auswanderung ihre Wurzeln im Problem der Unterentwicklung haben. Ich wünsche mir, dass diese Konferenz es den afrikanischen und europäischen Staaten ermöglichen wird, eine Zusammenarbeit bei der Herausforderung der Entwicklung zu formulieren, eine Zusammenarbeit, die dazu beitragen kann, dass die Menschen auswandern, weil sie es wollen und nicht, weil es notwendig ist.“
Der Flüchtlingshochkommissar, bat sodann um ein „besonderes Augenmerk“ für die so genannten „gemischten Strömungen“, in deren Rahmen sowohl Flüchtlinge als auch Migranten ihr Land verlassen und ähnliche Strecken und Transportmittel nutzen. Diese Strömungen werden auch als „illegal“ bezeichnet, weil sie oft ohne die notwendigen Dokumente stattfinden, und oft Menschenhändler daran beteiligt sind. Die Menschen setzen dabei oft das eigene Leben aufs Spiel und sehen sich gezwungen unter unmenschlichen Bedingungen zu reisen, oder sie werden misshandelt und ausgebeutet. Die Staaten betrachten diese Art der Migration als Bedrohung der eigenen Souveränität und Sicherheit.
„Wenn wir auf der einen Seite anerkennen, dass diese Bewegungen für die Staaten Probleme mit sich bringen, was die lokale und nationale Sicherheit anbelangt, dann müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass die Maßnahmen, die die illegale Einwanderung einschränken, es den Flüchtlingen nicht unmöglich macht, den internationalen Schutz zu genießen, den sie brauchen und auf den sie Anspruch haben“, so der Flüchtlingshochkommissar abschließend.
Die Konferenz von Rabat möchte eine globale Strategie zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung formulieren und umsetzen. An der Veranstaltung nahmen Außenminister aus insgesamt 57 Ländern teil, davon 30 aus Europa und 27 aus Afrika. (LM) (Fidesdienst, 11/07/2006 - 48 Zeilen, 491 Worte)


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