VATIKAN - DIE WORTE DER KIRCHELEHRE von Mgr. Nicola Bux und Don Salvatore Vitiello

Donnerstag, 23 Februar 2006

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Religionsfreiheit. Mit dem heutigen Beitrag möchten wir eine neue Rubrik zum Thema „Die Worte der Kirchenlehre“ vorstellen, und es scheint uns mehr als angebracht, diese neue Rubrik mit einem Thema zu beginnen, über das heute sehr heftig diskutiert wird und dies auch vor den besonderen historisch-kulturellen und internationalen Hintergründen vor denen wir heute leben.
Die Religionsfreiheit hat ihrer Wurzeln in der jüngeren Vergangenheit, dort wo sie sich selbst als Forderung der Gläubigen nach dem Recht des Bekennens des eigenen Glaubens gegenüber der Autorität und der vorherrschenden Kultur definiert.
In den Kulturen der Antike war das Bedürfnis nach einer Unterscheidung zwischen der weltlichen und der religiösen Sphäre nicht bekannt. Der Herrscher war in diesen Kulturen auch Gottheit und vereinte damit das heilige und das profane, das weltliche und das religiöse. Dieses philosophisch-religiöse Konzept wird auch in der juridisch fortentwickelten römischen Zivilisation fortdauern, in der der Anspruch des Herrschers auf das Göttliche eine wahre rechtlich moralische Pflicht für das Volk war und die Loyalität mit dem Staat bezeugte.
Unter den antiken Kulturen führte die jüdische als erste den Unterschied zwischen dem Gehorsam gegenüber einer staatlichen Macht, die einen göttlichen Anspruch erhebt und dem Gehorsam gegenüber dem eigenen Gewissen und dessen Erfordernissen einführt. Die eigentliche Neuheit im historischen, philosophischen und juridischen Panorama der Antike ist das Christentum, das den Weihrauch nicht mehr für den Kaiser anzünden und sich zum Glauben an Jesus Christus bekennen will.
„Gebt Acht darauf, dass es nicht bereits als Verbrechen betrachtet wird, wenn man den Menschen die Religionsfreiheit nimmt und ihnen die Wahl der Gottheiten verbietet. Das heißt es nicht zu erlauben, zu verehren, wen man verehren will“, schrieb Tertullian (Apologeticum, XXIV, 6).
Das Prinzip der Unterscheidung zwischen weltlicher Sphäre und religiöser Sphäre wird unter den Menschen von Christus eingeführt: „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört und Gott, was Gott gehört“ (Mt 22,21)
Das Zeugnis der christlichen Martyrer der ersten drei Jahrhunderte unsere Zeitrechung gehört zu den wichtigsten Kapiteln der Geschichte der Religionsfreiheit und deren bedingungslose Forderung um jeden Preis. Ein Geschichte, in der die Religions- und Gewissensfreiheit, die zwar unter philosophischen Gesichtspunkten unterschieden werden, sich jedoch historisch miteinander verflechten, sich als zwei absolut untrennbare Konzepte herausstellen, die vielmehr auf der Grundlage einer gegenseitigen Rechtfertigung miteinander in Verbindung stehen.
Die Religionsfreiheit ist damit ein konstitutives Element der menschlichen Person, deren angeborener und natürlicher Rechte, das keinerlei Art externer Einschränkung sowohl von staatlicher und öffentlicher Seite als auch bei den zwischenmenschlichen Beziehungen duldet. Die einzige „Beeinflussung“ die die Religionsfreiheit toleriert ist der Gehorsam und das konsequente Verhalten gegenüber dem eigenen Gewissen in Übereinstimmung mit der richtigen Nutzung der Vernunft, die die Wahrheit sucht und nach der Wahrheit lebt und unter der Achtung der öffentlichen Ordnung lebt. Wesentlicher Bestandteil dieser „Ordnung“ ist der Respekt gegenüber den anderen und das bekannte Prinzip der Gegenseitigkeit.
Auf der Grundlage des positiven Bilds von der Religionsfreiheit in der Justiz in der heutigen Zeit kam es zu einer Blüte der Erklärungen, internationaler Dokumente, staatlicher Verfassungen, in denen sie nunmehr als unveräußerliches Recht festgeschrieben. Die Ideologien des XX. Jahrhunderts, die Wiedergeburt des religiösen Fundamentalismus und ein weit verbreitete Mentalität die auf säkularen Positionen gründet, die einen wahren Dialog nicht erlauben, sind der Rahmen, in dem auch im Herzen der so genannten „Post-Moderne“ die Erfahrung schwerer Verstöße gegen die Religionsfreiheit gemacht werden muss, was zeigt, dass sie immer noch ein Prinzip ist, das mit ungebeugter Wachsamkeit geschützt werden muss.
Die Beschäftigung mit dem Thema in der Erklärung Dignitatis humanae des Zweiten Vatikanischen Konzils, die das Recht auf Religionsfreiheit auf die Menschenwürde gründet und deren vollen Anerkennung in der juridischen Ordnung der Gesellschaft fordert, sowohl für den Einzelnen als auch für die ganze Gemeinschaft, ist ein unverzichtbarer Beitrag zum Verständnis des Wesens der Religionsfreiheit selbst. Der Konzilstext sollte jedoch im Licht präziser historischer Umstände betrachtet werden (die Christenverfolgung durch die totalitären Regime des XX. Jahrhunderts) und unter Berücksichtigung einer unverzichtbaren theologischen Voraussetzung: der Ausschluss jeder Form des theozentrischen Pluralismus, der dazu Tendiert alle Religionen auf einer gleichen Wahrheitsebene anzuordnen. Obschon alle Menschen, die sich zu einer Religion bekennen, dieselben Rechte und dieselbe Würde besitzen, darf dies nicht die Wahrheit umgehen. Mit Beginn des Pontifikats von Benedikt XVI. befinden wir uns glücklicherweise mitten in einem „Dialog der Wahrheit“. Dieser gründet notwendigerweise auf der geteilten Anerkennung - ohne dabei relativistische Ansprüche geltend zu machen - der Tatsache, dass die Wahrheit geoffenbart wurde und sich den Glaubenden zu erkennen gab. (Fidesdienst, 23/02/2006 - 63 Zeilen, 729 Worte)


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