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Istanbul (Fides) – Der armenische Abgeordnete Garo Paylan bittet in einem Schreiben an den türkischen Innenminister Süleyman Soylu um Aufklärung über die politischen Interferenzen im Zusammenhang mit der Wahl des künftigen armenischen Patriarchen von Konstantinopel mit Sitz in Istanbul. Beobachter vermuten, dass sich hinter den Interferenzen interne Spaltungen zwischen hochrangigen Vertretern des Patriarchats verbergen.
Die neuen Bestimmungen für Wahl des Nachfolgers des engagierten Mesrob II. Mutafyan der trotz seines jungen Alters aus gesundheitlichen Gründen sein Amt seit 2008 nicht mehr ausüben kann, waren erst vor kurzem festgelegt worden (vgl. Fides 2/3/2017). Ein neuer Patriarch sollte innerhalb von sechs Monaten gewählt werden.
Gegen die mit Blick auf die Wahl des Nachfolgers und die Wahl des Oberhaupts der armenischen Kirche in Deutschland, Erzbischof Karekin Bekdjian in das Amt eines Statthalters (Loco Tenens) hatte der stellvertretende Gouverneur von Istanbul Aziz Merjan, der den Wahlprozess als “rechtlich nicht annehmbar” bezeichnete.
Das Schreiben des Abgeordneten Paylan fordert eine Begründung eines solchen Eingreifens in interne Bestimmungen des Patriarchats zur Wahl des neuen Patriarchen und betont dabei auch die Übereinstimmung der Prozeduren mit den internationalen Bestimmungen zu internen Abläufen der in der Türkei in der Minderheit lebenden Religionsgemeinschaften.
Unterdessen lassen sich zwischen den Zeilen des Schreibens des stellvertretenden Gouverneurs von Istanbul auch interne Spaltungen in den Reihen des armenischen Patriarchats erkennen: Erzbischof Aram Ateshyan, der seit 2008 die Amtsgeschäfte des erkrankten Patriarchen als Generalvikar des Patriarchats führt, vertritt die Meinung, dass das Schreiben des stellvertretenden Gouverneurs, das den vereinbarten Wahlprozess infrage stellt, berücksichtigt werden sollte. Ateshyan führt de facto weiterhin die Geschäfte des Generalvikars aus und scheint nicht die Absicht zu haben, sie an Erzbischof Karekin Bekdjian in dessen Eigenschaft als Locum Tenens abzugeben.
(GV) (Fides 21/3/2017)