AMERIKA/BOLIVIA - Bischöfe lehnen Gesetz zur Liberalisierung von Abtreibungen bei Armut ab

Mittwoch, 15 März 2017

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La Paz (Fides) – Die Bolivianische Bischofskonferenz lehnt einen Gesetzentwurf ab, das unter anderem die Legalisierung von Abtreibungen bei extremer Armut vorsieht. “Dieser Entwurf verzerrt das Strafrechtssystem, indem es Armut als Grund für die Straffreiheit bei Verbrechen, wie Kindermord oder Euthanasie vorsieht, als ob Armut ein Grund wäre, gegen Gesetze zu verstoßen”, so die Bischöfe in einer gemeinsamen Verlautbarung.
Der Gesetzentwurf ist teil einer Revision des Strafgesetzbuschs, mit der sich die parlamentarische Kommission für Justiz befasst und sieht die Liberalisierung von Abtreibungen während der ersten acht Schwangerschaftswochen, wenn die werdende Mutter auf der Straße oder in extremer Armut lebt. Erlaubt soll eine Abtreibung auch sein, wenn die Frau bereits drei oder mehr Kinder hat und für diese nicht aufkommen kann oder wenn sie sich noch in der Ausbildung befindet.
Eine Abtreibung ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft erlaubt, wenn sie notwendig ist um ein Gesundheitsrisiko für die Mutter besteht und wenn lebensbedrohliche Missbildungen beim Kind diagnostiziert werden. Die Abtreibung muss in jedem Fall juristisch genehmigt werden, mit Ausnahme einer Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest oder wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet sind.
Frauenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass in Bolivien, ein Land, in dem sexuelle Gewalt weit verbreitet ist, jeden Tag rund 185 illegale Abtreibungen vorgenommen werden. Die katholische Kirche vertritt die Ansicht, dass eine Abtreibung „dem Körper der Frau Gewalt zufügt und ihre Psyche schwer und oft auf irreparable Weise belastet”. “Der Staat ist verpflichtet die politischen Maßnahmen am Ziel einer Verbesserung der Lebensbedingungen auszurichten, schwangere Frauen zu unterstützen und für Gewaltprävention zu sorgen”, so die Bischöfe.
(AP) (Fides 15/3/2017)


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