ASIEN/JORDANIEN - Jordanien wünscht die Abschaffung des Begriffs “Minderheiten”

Mittwoch, 16 September 2015

Amman (Fides) – Bei der Suche nach einer wirkkräftigen und dauerhaften Lösung der sektiererischen Konflikte im Nahen Osten sollte eine Terminologie und eine Logik zugrunde liegen, die das soziale Zusammenleben nicht als reine Ausübung eines “Machtverhältnisses” zwischen der muslimischen Mehrheit und in der Minderheit lebenden religiösen Gruppen darstellt, sondern die Staatsbürgerschaft als Garantie gegen jede Art von Diskriminierung betrachtet. Diese Position, der sich auch weiter Teile der jordanischen Gesellschaft und Politik anschließen,. Wurde erneut im Kontext einer in Paris einberufenen Konferenz zum Ausdruck gebracht, bei der Initiativen der französischen und jordanischen Regierung zur Ausarbeitung eines Hilfsprogramms für Opfer ethnischer und religiöser Gewalt im Nahen Osten erörtert wurden.
Im Vorfeld der Konferenz, an der am vergangenen 8. September zwanzig Außenminister und Vertreter regionaler und internationaler Organismen teilnahmen, hatte der jordanische Außenminister Nasser Judeh erklärt, dass das Thema des Gipfeltreffens, bei dem ursprünglich der Schutz “religiöser und ethnischer” Minderheiten im Mittelpunkt stehen sollte, geändert wurde, um die Aufmerksamkeit auf den notwendigen “Schutz von Opfern der ethnischen und religiösen Gewalt zu lenken, ohne dabei Bezug auf die Kategorie „Minderheiten“ zu nehmen. Nasser Judeh erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass man in Jordanien nicht den Begriff “Minderheiten” benutze, wenn es um Komponenten der jordanischen Bevölkerung geht, die sich zu Religionen bekennen, die sich vom sunnitischen Islam unterschieden“.
“Vor diesem Hintergrund ist der ‘Arbeitsplan von Paris’, der bei der Konferenz erarbeitet wurde”, so Pfarrer Rifat Bader, Leiter des Catholic Center for Studies and Media di Amman, der an den Arbeiten als Mitglied der jordanischen Delegation teilnahm, “ein vielversprechender Beitrag, der einen neuen Ansatz enthält, der auch in unserem Land wirksam umgesetzt werden kann, wo man versucht die Beziehungen der Bürger untereinander und mit den staatlichen Einrichtungen nicht auf der Grundlage der Kategorie ‚Mehrheit oder Minderheit’ zu regeln, sondern auf der Grundlage des Prinzips der Staatsbürgerschaft und der Rechte und Pflichten, die dieses mit sich bringt“. (GV) (Fides 16/9/2015).


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