Manila (Fides) – Die Philippinische Bischofskonferenz lehnt in einer am heutigen 2. Juli veröffentlichten Botschaft die eventuelle Wiedereinführung Todesstrafe ausdrücklich ab. In diesem Zusammenhang erinnern die Bischöfe an das Johannesevangelium wo es heißt “Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben” (Joh 10,10) und betonen: “Unsere Position kann keine andere sein: wir verkünden das Evangelium des Lebens”. Doch diese Position sei auch unter nichtreligiösen Aspekten gültig.
Denn “Ziel der Justiz kann nicht die Todesstrafe sein. Ein reifes Verständnis der Justiz versucht sich möglichst weit von der Strafe zu entfernen” und “den durch das Verbrechen hervorgerufene soziale Kluft zu überwinden und die soziale Kohärenz wieder herzustellen”. “Mit der Hinrichtung einer Person”, so die Bischöfe, “wird keines der Ziele der Justiz erreicht”, im Gegenteil „nur eine schwache und rückständige juridische Ordnung fordert die Hinrichtung als Rache“.
Die Bischöfe bezeichnen die Todesstrafe als “grausam und unmenschlich” insbesondere mit Blick auf die große Angst die Menschen befällt, wenn sie auf eine Hinrichtung warten, dieses Warten „ist schlimmer als jede Folter“. Auch die Angehörigen der Verurteilten zahlten dabei „den Pries für ein Verbrechen, das sie nicht begangen haben“. Die Bischöfe erinnern auch daran, dass jedes im Justizsystem “wie in allen von Menschen geschaffenen Systeme, Fehler auftreten können, doch die Todesstrafe ist, wenn sie einmal vollzogen wurden nicht mehr rückgängig zu machen und nichts kann einen so schrecklichen Fehler, wie die Hinrichtung eines unschuldigen, wieder gut machen”.
Abschließend erinnern die Bischöfe daran, dass die Philippinen das Zweite Protokoll der UN-Konvention über zivile und politische Rechte unterzeichnet und sich dabei zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet haben. Es gebe zwar einige Verbrechen in der heutigen Zeit, die grausam seien, doch, so die Bischöfe, “muss eine moralische, christliche und reife Antwort die Prävention gegen Kriminalität sein.” Es müsse „die Gewissheit der Bestrafung“ auf der Grundlage der Prinzipien des Rechtsstaates geben und eine Erziehung zum Respekt des Lebens und der Würde jedes Menschen stattfinden. (PA) (Fides 2/7/2014)