ASIEN/SYRIEN - Genf-2: Christliche Delegation soll an den Verhandlungen teilnehmen

Dienstag, 21 Januar 2014

Genf (Fides) – Die Nichtregierungsorganisation will “CitizenGO” die Teilnahme einer christlichen Delegation an den Friedensverhandlungen für Syrien (Genf-2) teilnehmen, die am morgigen 22. Januar beginnen. Eine entsprechende Forderung wurde in einem gemeinsamen Appell in Form einer Petition formuliert, der sich Vertreter der Christlichen Kirchen und andere Nichtregierungsorganisationen anschließen, die bei den Vereinten Nationen in Genf akkreditiert sind.
“Die christliche Religionsgemeinschaft des Landes war und bleibt die wahrscheinlich am meisten betroffenen Gruppe im derzeitigen Bürgerkrieg in dem islamistische Gruppen gegen das Regime unter Bashar al-Assad kämpfen. Nach fast drei Kriegsjahren sind rund 2.6 Millionen syrische Christen immer noch Opfer von Verfolgung, Gewalt und Einschüchterung, was die Existenz der christlichen Glaubensgemeinschaft in Syrien ernsthaft gefährdet“, heißt es in der Petition.
Vor einem solchen Hintergrund, “haben die großen Weltmächte und die Vereinten Nationen, die zu den Friedensverhandlungen zwischen den Konfliktparteien einladen, es nicht für notwendig erachtet, Vertreter der christlichen Minderheiten (die rund 12% der syrischen Gesamtbevölkerung ausmachen) zur Friedenskonferenz in Genf einzuladen”, heißt es weiter.
“CitizenGo” und andere Nichtregierungsorganisationen unterstützen deshalb die Aktion der “Christian Coalition for Syria”, die einen umgehenden Waffenstillstand und die Verabschiedung einer demokratischen Verfassung fordert, die die zahlreichen in der Region lebenden religiösen Minderheiten respektiert. Zum Schutz der Rechte und der Freiheit der syrischen Christen“ heißt es in dem Appell, „müssen Delegierte der Organisation zu den Friedensverhandlungen in Genf zugelassen werden, was ihnen bisher verwehrt wurde”.
Die Petition fordert eine solche Teilnahme in der Überzeugung, dass “die Religionsfreiheit, das erste der von der universalen Menschenrechtserklärung festgelegten Rechte”. Dabei wird daran erinnert, das in vielen Fällen bewiesen sei, dass „syrischen Christen das Grundlegende Recht auf ein freies Religionsbekenntnis verwehrt bleibt”. (PA) (Fides 21/1/2014)


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