Seoul (Fidesdienst) – Die berüchtigten nordkoreanischen „Arbeitslager“, in denen insgesamt über 200.000 politische Häftlinge und Dissidenten festgehalten werden, die aus Gewissensgründen oder religiösen Motiven verhaftet wurden, dehnen sich aus und vereinnahmen umliegende Dörfer. Dies teilt Amnesty International nach einer Analyse neuer Satelliten-Aufnahmen mit. Wie aus einer Verlautbarung von Amnesty Internationale hervorgeht, die dem Fidesdienst vorliegt, fordert die Menschenrechtsorganisation von den Vereinten Nationen die „Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungskommission zu schwerwiegenden, systematischen und weit verbreiteten Menschenrechtsverstößen, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, im Land.“
In den vergangenen Monaten hatte die Nichtregierungsorganisation Berichte über den möglichen Bau eines neuen Lagers erhalten, das in der Nähe des bereits bestehenden Lagers Nr. 14 in Kaechon in der Provinz Süd-Pyongan entstehen soll. Daraufhin hatte Amnesty International das Unternehmen „DigitalGlobe“ um Satelliten-Aufnahmen gebeten. Eine Analyse ergab, dass Nordkorea von 2006 bis 2013 ohne Rücksicht auf die Einwohner der Region in einem Umkreis von 20 Kilometern um das Ch’oma-Bong-Tal (rund 70 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Pjöngjang) neue Kontrollpunkte und Wachtürme bauen ließ.
Auf diese Weise „verstärkt die Regierung die Kontrolle über die Einwohner (rund 100.000) in der Umgebung des Camps Nr. 14 und unterscheidet damit de facto nicht zwischen den Insassen und den Einwohnern des Tels“, heißt es in der Verlautbarung. Amnesty International ist besorgt im Hinblick auf die „Lebensbedingungen der Einwohner des Gebiets innerhalb der neuen Kontrollpunkte und die künftigen Absichten der nordkoreanischen Regierung“.
Nach Schätzungen werden rund 200.000 Menschen, einschließlich Kindern in politischen Lagern und anderen Haftanstalten in Nordkorea festgehalten, wo es zu Menschenrechtsverstößen kommt, darunter schwere Arbeit, Essensentzug, Folter und unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Viele Insassen dieser Einrichtungen haben sich keines Verbrechens schuldig gemacht, sondern unterhalten Verbindungen zu Personen, die als Regimegegner betrachtet werden, und werden deshalb einer „kollektiven Strafe“ unterzogen. (PA) (Fidesdienst, 07/03/2013)