VATIKAN - Erklärung des Heiligen Stuhls zu den Bischofsweihen in Harbin und Schanghai (Kontinentalchina)

Dienstag, 10 Juli 2012

Vatikanstadt (Fidesdienst) – Zur Bischofskweihe von Pfarrer Joseph Yue Fusheng in Harbin (Provinz Heilongjiang) am Freitag den 6. Juli wird erklärt:

1) Pfarrer Joseph Yue Fusheng wurde ohne päpstliches Mandat und damit illegal geweiht und es gelten für ihn automatisch die vom Can. 1382 des Kodex des Kanonischen Rechts vorgesehenen Strafen. Deshalb erkennt ihn der Heilige Stuhl nicht als Bischof der Apostolischen Administration Harbin an und er ist nicht berechtigt, Priester und katholische Gemeinden in der Provinz Heilongjiang zu leiten.
Pfarrer Yue Fusheng war bereits vor einiger Zeit davon in Kenntnis gesetzt worden, dass er vom Heiligen Stuhl nicht als Kandidat für das Bischofsamt gebilligt werden konnte und man hatte ihn mehrmals aufgefordert, die Bischofsweihe nicht ohne päpstliches Mandat anzunehmen.
2) Die Bischöfe, die an der illegalen Bischofsweihe teilnahmen und für die damit die vom Kirchenrecht vorgesehenen Sanktionen gelten, werden dem Heiligen Stuhl ihre Teilnahme an der religiösen Feier erklären müssen.
3) Anerkennung verdienen alle Priester, Ordensleuten und Laien, die dafür gebetet und gefastet haben, dass Pfarrer Yue Fusheng seine Meinung ändert, für die Heiligkeit der Bischöfe und die Einheit der Kirche in China, insbesondere in der Apostolischen Administration Harbin.
4) Alle Katholiken in China, Hirten, Priester, Ordensleute und Laiengläubige sind berufen die Lehre und die Überlieferung der Kirche zu schützen. Trotz der existierenden Schwierigkeiten blicken sie zuversichtlich in die Zukunft, in der Gewissheit, dass die Kirche auf dem Fels Petri und seiner Nachfolger gründet.
5) Im Vertrauen auf den tatsächlichen Bereitschaft der chinesischen Behörden zum Dialog mit dem Heiligen Stuhl, wünscht der Heilige Stuhl, dass diese Behörden keine Gesten begünstigen, die diesem Dialog widersprechen. Auch die chinesischen Katholiken erwarten konkrete Schritte in diese Richtung, an erster Stelle die Vermeidung illegaler Gottesdienste und Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat, die zu einer Spaltung führen und Leid in den katholischen Gemeinden Chinas und in der Weltkirche verursachen.

Die Weihe von Pfarrer Thaddäus Ma Daqin zum Weihbischof der Diözese Schanghai am Samstag, den 7. Juli, verdient Anerkennung und Ermutigung. Die Anwesenheit eines Bischofs, der nicht in Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater steht, ist unangemessen und zeugt von mangelnder Sensibilität im Hinblick auf eine legale Bischofsweihe.
Aus dem Vatikan, 10. Juli 2012
(Fidesdienst, 10/07/2012)


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