VATIKAN - Erklärung der Kongregation für die Evangelisierung der Völker; Apostolische Administration Harbin (Kontinentalchina)

Dienstag, 3 Juli 2012

Vatikanstadt (Fidesdienst) –In der Apostolischen Administration Harbin (Provinz Heilongjiang) finden Vorbereitungen für die Bischofsweihe von Pfarrer Joseph Yue Fusheng statt. Hierzu einige Ausführungen:

1) Eine Bischofsweihe, die wie diese ohne päpstliches Mandat stattfindet, widerspricht in direkter Weise dem Amt, das der Herr Petrus und seinen Nachfolgern erteilt hat, die Oberhaupt des Bischofskollegiums, Vikar Christi und Hirten der Weltkirche sind und sie schadet der Einheit der Kirche und des gesamten Evangelisierungswerkes. In seinem Brief an die Bischöfe, die Priester, die Personen des Gottgeweihten Lebens und an die gläubigen Laien der katholischen Kirche in der Volksrepublik China (27. Mai 2007, Nr. 9) schreibt Papst Benedikt XVI.: „Einerseits kann man verstehen, daß die Regierungsautoritäten in Anbetracht der gesellschaftlichen Auswirkungen, die dieses Amt – in China wie in der restlichen Welt – auch im zivilen Bereich besitzt, bei der Auswahl derer aufmerken, die die wichtige Rolle der Leiter und Hirten der örtlichen katholischen Gemeinden ausüben werden. Andererseits verfolgt der Heilige Stuhl mit besonderer Sorgfalt die Ernennung der Bischöfe, weil diese das Herz des Lebens der Kirche selbst berührt, da die Ernennung der Bischöfe durch den Papst die Gewährleistung der Einheit der Kirche und der hierarchischen Gemeinschaft ist. Aus diesem Grund legt der Codex des kanonischen Rechtes (vgl. Canon 1382) schwere Strafen fest sowohl für den Bischof, der freiwillig die Bischofsweihe ohne apostolischen Auftrag spendet, als auch für den Empfänger: Eine solche Weihe stellt in der Tat eine schmerzhafte Wunde in der kirchlichen Gemeinschaft dar und ist eine schwere Verletzung der kanonischen Ordnung.“
„Wenn der Papst“, heißt es in dem Brief weiter, „den apostolischen Auftrag zur Weihe eines Bischofs erteilt, übt er seine höchste geistliche Autorität aus – eine Autorität und ein Handeln, welche streng im religiösen Bereich angesiedelt bleiben. Es geht hier also nicht um eine politische Autorität, die sich unrechtmäßigerweise in die inneren Angelegenheiten eines Staates einmischen und seine Souveränität verletzen würde.“ Im Übrigen so der Papst, wird die Ernennung von Hirten für eine bestimmte religiöse Gemeinschaft „auch in internationalen Dokumenten als ein konstitutives Element für die volle Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit verstanden“.
Bei der Ernennung von Bischöfen handelt es sich um nicht um eine politische, sondern um eine religiöse Angelegenheit.

2) Die Bischofsweihe in Harbin wurde einseitig geplant und wird zu Spaltungen, Rissen und Spannungen in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in China führen. Die katholische Gemeinschaft in Harbin möchte keine illegitime Bischofsweihe. Die Kirche kann nur in der Einheit mit dem Römischen Papst überleben und sich weiter entwickeln, dem als Erstem die Kirche selbst anvertraut ist und nicht ohne dessen Zustimmung, wie dies hingegen bei Weihen geschieht, die wie diese ohne Päpstliches Mandat stattfinden. Wenn man möchte, dass die Kirche in China katholisch ist, dann darf man keine Bischofsweihen vornehmen, zu denen der Heilige Vater nicht vorher seine Zustimmung gegeben hat.

3) Pfarrer Yue Fusheng wurde seit langer Zeit darüber informiert, dass er keine päpstliche Zustimmung hat; seine Weihe wird deshalb unrechtmäßig sein; er wird keine Leitungsautorität für die katholische Diözesangemeinschaft besitzen und der Heilige Stuhl wird ihn nicht als Bischof von Harbin anerkennen. Für seine eventuelle unrechtmäßige Bischofsweihe gelten deshalb auch für ihn die Strafen, die für den Verstoß gegen die Norm des Codex des Kanonischen Rechst Nr. 1382 vorgesehen sind (vgl. Erklärung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte vom 6. Juni 2011).

4) Die Bischöfe, die die Weihe spenden, setzen sich ebenfalls den vom Kirchenrecht vorgesehenen kanonischen Strafen aus (insbesondere Canon 1382 des Codex des kanonischen Rechts).

5) Die Regierungsautoritäten wurden darüber informiert, dass die Bischofsweihe von Pfarrer Yue Fusheng der Zustimmung des Heiligen Vaters entbehrt. Sie würde damit jenen von chinesischer Seite und vom Heiligen Stuhl gewünschten Zeichen des Dialogs widersprechen, die man zu geben versucht.
Aus dem Vatikan, 3. Juli 2012
(Fidesdienst, 03/07/2012)


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