Cochabamba (Fidesdienst) – Verzögerungen bei der Unterzeichnung eines Abkommens der Regierung über die Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche gefährden den Beginn des Schuljahres 2012 in kirchlichen Bildungseinrichtungen. In den Bereichen Gesundheit und Soziales wurden die Vereinbarungen über eine Kooperation ebenfalls noch nicht unterzeichnet. Auf die Unterzeichnung entsprechender Abkommen warte die Kirche bereits seit zwei Jahren, so der stellvertretende Vorsitzende der bischöflichen Kommission für das Bildungswesen, Erzbischof Tito Solari von Cochabamba, der daran erinnert, dass Lehrer, Rektoren und religiöse Einrichtungen einer juridischen Genehmigung bedürfen „da die Schulen (die auch als Konkordatsschulen bezeichnet werden) nicht arbeiten können“.
Bei der Eröffnung der Vollersammlung der Bolivianischen Bischofskonferenz, die in der vergangenen Woche in Cochabamba tagte, erinnerte Kardinal Julio Terrazas an den Kongress zur Bildungsarbeit der katholischen Kirche, bei dem die Teilnehmer die eigene Sendung im Bereich der Erziehung bekräftigten, und forderte die verantwortlichen staatlichen Bildungsbehörden auf, die vereinbarten Pflichten zu erfüllen und das Abkommen über eine Zusammenarbeit im Bildungswesen zu unterzeichnen. Der Kardinal erinnerte auch daran, dass weitere Vereinbarungen für die Sektoren Sozialarbeit, Gesundheitspflege und Gefängnispastoral unterzeichnet werden müssen, „von denen vor allem bedürftige Bevölkerungsgruppen profitieren“.
Wie aus Informationen der Bolivianischen Bischofskonferenz hervorgeht, die dem Fidesdienst vorliegen, befinden sich in Trägerschaft der katholischen Kirche insgesamt rund 1.500 Bildungseinrichtungen, 600 Gesundheitseinrichtungen, 300 Sozialeinrichtungen und andere Einrichtungen in verschiedenen Bereichen. Erzbischof Solari erinnert auch daran, dass das Konkordat die Identität der kirchlichen Bildungseinrichtungen und deren philosophische, moralische und pädagogische Ausrichtung schützt.
Die Kirche ist zudem besorgt im Hinblick auf die Gefährdung der Ausbildung von Religionslehrern auf der Grundlage des Gesetzes Avelino Sinani-Elizardo Perez (vgl. Fidesdienst vom 24/11/2010 und 21/12/2011). Ein weiteres Schlüsselelement des Konkordats ist das Recht der Kirche auf die Ernennung der Religionslehrer in den Bildungseinrichtungen, in denen Eltern einen katholischen Religionsunterricht wünschen. (CE) (Fidesdienst, 22/11/2011)