Bujumbura (Fidesdienst) - „Die einheimische Presse und die burundische Regierung äußern sich derzeit noch nicht dazu. Die Flucht der Tutsi aus dem norden Burundis in das benachbarte Ruanda ist in Bujumnbura noch kein Thema“, so einheimische Beobachter aus der burundischen Hauptstadt Bujumbura. Nach Angaben der internationalen Presse sollen über tausend burundische Tutsi in das benachbarte Ruanda geflohen sein. Die Flüchtlinge sollen nach eigenen Aussagen von bewaffneten Hutu-Banden bedroht worden sein, die nachts auf ihre Häuser schießen. Bei den meisten Flüchtlingen handelt es sich um Frauen und Kinder. Unterdessen gab das Welternährungprogramm der Vereinten Nationen (WFP) bekannt, man werde die Flüchtlingslager in Ruanda mit Lebensmittelhilfen versorgen.
„Es handelt sich vor allem um die bewaffneten Rebellen der FNL, wenn Zivilisten misshandelt werden“, so die Beobachter. Die FNL ist die zweitgrößte Rebellenbewegung der Hutu in Burundi. Sie vertritt eine extremistische Ideologie, in deren Mittelpunkt vor allem Stammesunterschiede stehen. Im Unterschied zur FNL vertreten die Rebellen der FDD, die größte in Burundi agierende Rebellengruppe, eine gemäßigte und differenziertere Ideologie, was die Unterzeichnung von Friedensvereinbarungen mit der Regierung ermöglichte.
„Es gibt zwar noch Spannungen auf militärischer Ebene, doch im politischen Bereich werden Beziehungen aufgebaut, die zur Definition des Übergangsprozesses nach dem auf ein unbestimmtes Datum verschobenen Referendum beitragen sollen“, so die Beobachter. Am 30. September hatte die unabhängige Wahlkommission die Verschiebung einer Volksabstimmung zum Verfassungsentwurf bekannt gegeben, der zuvor am 17. September vom burundischen Parlament gebilligt worden war (vgl. Fidesdienst vom 1. Oktober 2004). Die Abstimmung im Parlament war jedoch von 82 der insgesamt 271 Abgeordneten boykottiert worden. Die Tutsi Parteien hatten ihre Mitglieder aufgefordert, sich der Stimme zu enthalten. „Die politischen Spannungen scheinen überwunden zu sein und man denkt nun an die Zukunft“, betonten die Beobachter. „Am 1. November geht die Übergangszeit offiziell zu Ende und die letzte Amtshandlung des Übergangsparlaments wird die Ernennung des neuen Präsidenten und dessen Stellvertreter sein“. Gegenwärtig wurden die Abgeordnetensitze und das Amt des Präsidenten aufgrund der Vereinbarungen von Arusha aus dem Jahr 2000 besetzt, die eine Teilung der Macht zwischen Hutu und Tutsi vorsehen. Aufgrund dieser Vereinbarungen wurde während der ersten 18 Monate der Präsident aus den Reihen der Tutsi und das Amt des Vizepräsidenten aus den Reihen der Hutu besetzt; in den darauf folgenden Monaten wurde die Situation umgekehrt: der Präsident war Hutu und der Vizepräsident Tutsi. Dadurch soll das gegenseitige Missverständnis zwischen den rivalisierenden Volksgruppen abgebaut werden, die sich seit Jahren bekämpfen. (LM) (Fidesdienst, 6/10/2004 - 36 Zeilen, 409 Worte)