Das Amtsgericht Berlin gab drei nichtdeutschen Universitätsstudenten Recht, die gegen präventive Durchsuchungen bei verdächtigen Terroristen mit islamischem Background Klage erhoben hatten. Das Gericht erklärte, dass solche Durchsuchungen gesetzlich nicht gerechtfertigt seien: nach Ansicht der Richter besteht kein spezifischer Anlass zu vermuten, dass Deutschland direkte Gefahr laufe Ziel terroristischer Anschläge zu sein, weshalb auch es keine Rechtfertigung für eine präventive Durchsuchung bei fast 1.000 muslimischen in Berlin lebenden Studenten gebe. Auch in Hessen, hatte das Amtsgericht Frankfurt einem sudanesischen Studenten Recht gegeben, der einer präventiven Durchsuchung unterzogen worden war. In anderen Teilen Deutschland waren ähnliche Klagen abgelehnt worden. In ganz Deutschland wurden von den Ermittlern der Polizei insgesamt 20.017 Menschen durchsucht.