Das Bundesverfassungsgericht gab einem türkischen Fleischer in Hessen Recht, der aufgrund der deutschen Verfassung für das Schlachten von Tieren nach muslimischem Ritus über eine Sondergenehmigung verfügen sollte. Mit Bezug auf die von der deutschen Verfassung vorgesehene Religionsfreiheit hat das Verfassungsgericht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1995 aufgehoben, dass das Schlachten von Tieren nach muslimischem Ritus „tout court“ verboten hatte. Der Beschluss wurde vom Zentralrat der Muslime begrüßt und als wichtiger Beitrag zur Eingliederung bezeichnet. Da die deutschen Tierschutzgesetze diese Art des Schlachtens verbieten (die Tiere werden ohne vorherige Betäubung getötet), ist diese Art des Schlachtens nur religiösen Gruppen erlaubt, die ihren Mitgliedern das Essen des Fleisches von Tieren, die auf irgend eine andere Art geschlachtet wurden strengstens verbietet.. Zu dieser Sondererlaubnis zum Schächten wurden jedoch von den einzelnen Bundesländern restriktive Ausführungsbestimmungen erlassen, um dem Tierschutz zu entsprechen, der i.S einer weiteren Staatszielbestimmung als Reaktion auf das erwähnte Urteil in die Verfassung aufgenommen wurde.