Aufklärungsunterricht in den Schulen

Samstag, 2 Oktober 2004

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom Januar dieses Jahres (2004) legt fest, dass muslimische Schülerinnen nicht vom Sexualkundeunterricht befreit werden können. Eine türkische Mutter zweier Mädchen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren hatte um eine Befreiung ihrer Töchter vom Aufklärungsunterricht gebeten. Als diese Anfrage von der Schulleitung abgelehnt wurde, legte die Frau beim zuständigen Verwaltungsgericht Berufung ein. In ihrem Berufungsantrag erklärte sie, ihre Töchter brauchten keinen Sexualkundeunterricht, da die Unterrichtsstunden zur Sexualkunde bei ihren Töchtern zu einer Gewissenskrise geführt hätten.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Hamburg lehnten die Berufung mit der Begründung ab, dass der Lehrplan, der auch die Sexualkunde beinhaltet, für alle Schülerinnen verpflichtend sei. Demzufolge können Eltern dies nicht in Frage stellen. Das Gericht betonte dabei, die Eltern könnten zwar frei darüber entscheiden, ob und in welcher Form die Aufklärung ihrer Kinder stattfinden soll, doch das Thema habe auch gesellschaftliche Relevanz „die über die Privatsphäre der Familien hinausgeht“. Demzufolge ist der Aufklärungsunterricht an Schulen von öffentlichem Interesse und die Befreiung aus religiösen oder anderen Gründen würde ein „Diskriminierungsempfinden“ begünstigen und damit die Eingliederung aufheben.
Muslimische und türkische Organisationen begrüßten diese Reglung. Ali Gulcek, der Leiter der islamische Organisation (Türkisch-Islamischen Union des Institutes für Religion - DITIB), die die Moschee in Berlin baut, vertrat die Meinung, dass alle Schüler am Aufklärungsunterricht teilnehmen sollten, wenn dieser Unterricht von den Schulbestimmungen vorgesehen ist. Ahmet Yazici, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinde in Norddeutschland, vertritt dieselbe Ansicht und erklärte der Islam rechtfertige nicht das „Schaffen paralleler Gesetze“. Auch Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland begrüßte den Beschluss des Gerichts. Oguz Ücüncü, Generalsekretär der als extremistisch geltenden islamischen Organisation Mili Görüs (IGMG), äußerte dazu, dass Sexualethik im öffentlichen Bildungswesen nichts zu suchen habe.


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