Im August letzten Jahres (2003) wurde erstmals der Islamunterricht in einigen deutschen Grundschulen eingeführt. Wegbereiter war das Land Niedersachsen, wo der Islam Unterrichtsfach für moslemische Schüler sein wird. Damit möchte man den Vorgaben des Artikels 7 Abs. 3 des Grundgesetzes entsprechen. Damit ist implizit auch gesagt, dass der Koran nicht „Pflichtfach“ sein kann, da der islamische Religionsunterricht gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes nicht mit Katechese bzw. Koranunterricht zu verwechseln ist. Es handelt sich dabei um ein vierjähriges Pilotprojekt, das islamischen Religionsunterricht in acht Grundschulen des Landes vorsieht, davon zwei in jedem Schulkreis. Der Unterricht wird von moslemischen Religionslehrern gehalten, findet aber in deutscher Sprache statt, um den Schulbehörden eine Kontrolle über die Inhalte zu ermöglichen. „In den Schulen in Niedersachsen haben wir 40.000 muslimische Schüler, denen wir den Unterricht über die Inhalte des Glaubens, dem sie angehören, nicht verwehren können. Zu diesem Zweck haben wir sehr erfahrene muslimische Lehrer eingestellt“, erklärte der niedersächsische Kultusminister Bernhard Busemann gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“. Diesem Beschluss stimmte auch der katholische Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen zu. „Andernfalls würden junge Muslime Koranschulen besuchen, die nicht vom Staat kontrolliert werden und deren Lehrpläne wir nicht kennen“, so der Bischof.