Die Beauftragten für Ausländerfragen

Samstag, 2 Oktober 2004

1978 ernannte die deutsche Regierung den ersten Bundesbeauftragten für Ausländerfragen in der Person von Heinz Kühn, ehemaliger Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen. Kühn wurde für sein Memorandum des Jahres 1979 bekannt, in dem er Deutschland als „Zuwanderungsland“ bezeichnete, und die Einführung von Maßnahmen zur Eingliederung forderte. 1979 wurden Beauftragte für Ausländerfragen institutionell eingeführt. Das Amt der Beauftragten für Ausländerfragen gehört zum Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Aufgaben sind: Teilnahme an Gesetzesinitiativen von bundesweiter Tragweite; Anfrage von Informationen bei Fällen möglicher Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen; Förderung der Eingliederung von Zuwanderern und Minderheiten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland; Anhörung von Problemen von Ausländern, die in Deutschland leben, und Beratung bei der Bekämpfung von Ausländerfeindlichkeit; Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen Gruppen.
Ämter in den einzelnen Bundesländern leisten auch Rechtsbratung bei Visa-Anfragen, Familienzusammenführung, Wohnungs- und Arbeitssuche und greifen bei Fällen der Diskriminierung ein. In den meisten Ländern und vielen Gemeinden gibt es zudem Beauftragte oder Ausländerräte mit unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen.
Die Regierungen der Länder können hinsichtlich der Abschaffung oder Änderung der Institution oder der Änderung der Beauftragten und deren Ämter entscheiden. In Hamburg, hat die neue Regierung zum Beispiel nach dem 11. September das Amt des Vermittlers in Ausländerfragen abgeschafft. Der Vermittler wurde als zu unparteiisch zugunsten der Muslime beurteilt, so dass das Büro durch einen beratenden „Integrationsrat“ ersetzt wurde, dem 44 Freiwillige angehören, der aber keine formalen Machtbefugnisse hat.


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