Der Innenminister Otto Schily legte am 3. August 2001 einen Gesetzesvorschlag zur Zuwanderung vor, der am 7.November 2001 von der Regierung verabschiedet wurde. Das Gesetz ging dann an das parlamentarische Unterhaus. Die Billigung durch das Oberhaus (am 22.März 2002) wurde dann jedoch am 18.Dezember 2002 aufgrund eines prozessualen Abstimmungsfehlers vom Bundesgerichtshof als nichtig und ohne Wirkung erklärt. Das Gesetz wurde im Januar 2003 wieder vorgelegt und ging am 8.Mai noch einmal ans Unterhaus. Mit Abstimmung vom 20.Juni wurde es aber von der konservativen Mehrheit im Oberhaus abgelehnt. Seitdem wurden mehrere Versuche unternommen um durch ein Vermittlungsverfahren einen Kompromiss zu erreichen.
Der Kanzler, Gerhard Schroeder, und der Innenminister Otto Schily haben bei verschiedenen Gelegenheiten die Notwendigkeit eines modernen Zuwanderungsgesetztes hervorgehoben. Da es nicht gelang eine Einigung zu finden hat das parlamentarische Vermittlungskomitee am 10.Oktober 2003 eine Arbeitsgruppe gebildet die sich seitdem 5 mal versammelt hat. Bundeskanzler Schroeder unterstrich in seiner Rede beim Erneuerungskongress („Deutschland. Das von morgen“), der am 26. Januar 2004 in Berlin stattfand, dass eine Anstrengung seitens der Regierung ein modernes Einwanderungsgesetz zu verwirklichen wichtiger Teil einer Neuerungspolitik ist.