ASIEN/INDIEN - Abschaffung des Anti-Bekehrungs-Gesetzes: Hohes Gericht genehmigt Berufungsverfahren

Freitag, 25 Februar 2011

Shimla (Fidesdienst) – Für die Christen in Indien ist es eine gute Nachricht: das Hohe Gericht im nordindischen Staat Himachal Pradesh genehmigt einen Antrag auf ein Berufungsverfahren, in dessen Rahmen der 2006 eingeführte „Freedom of Religion Act“, auch als Anti-Bekehrungs-Gesetz bekannt, als verfassungswidrig erklärt und abgeschafft werden soll. Den Termin für das Berufungsverfahren legten die Richter des Hohen Gerichts auf den kommenden 14. Juni fest.
Den Antrag auf ein Berufungsverfahren reichte die christliche Organisation „Evangelical Fellowship of India“ (in der sich über 200christliche evangelische Gemeinden zusammenschließen) zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation „Act Now for Harmony and Democracy“ ein. Wie es in dem Antrag heißt, „verstößt das Gesetz gegen Privacy, wie sie im Artikel 21 der indischen Verfassung garantiert wird. Es verstößt gegen das Recht auf Religionsfreiheit, wie sie der Artikel 25 garantiert und gegen das Recht auf Ausdrucksfreiheit, die Artikel 19 der Verfassung garantiert.“
Das Verfahren wurde dank des Beitrags einer Gruppe von Anwälten auf den Weg gebracht die gegen das Gesetz vorgehen wollen, das vorschreibt, das Hindus, die sich zu einer anderen Religion bekehren wollen, die erst den Verwaltungsbehörden oder einem Gericht mitteilen müssen (was für Bekehrungen zum Hinduismus nicht vorgeschrieben ist).
Nach Ansicht von Beobachtern aus Kreisen der katholischen Kirche in Indien, „handelt es sich bei dieser Art von Gesetzen um einen offensichtlichen Verstoß gegen die Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie verleihen dem Staat die Macht das individuelle Gewissen zu beeinflussen und darüber zu entscheiden und greifen damit in die Intimsphäre des Menschen und der Beziehung seiner Seele zu Gott ein“.
In der Vergangenheit haben Kirchen, christliche Organisationen und Menschenrechtsgruppen bereits an diesem Gesetz Kritik geübt, das in fünf Staaten der indischen Union gültig ist: Madhya Pradesh Chhattisgarh, Orissa, Gujarat und Himachal Pradesh. Die Einführung wird im Allgemeinen von hinduistischen geprägten Parteien, wie der Baratiya Janata Party befürwortet, die damit angeblich dem so genannten Phänomen der „Zwangsbekehrungen“ entgegenwirken wollen. Nach Ansicht hinduistischer Extremisten werden solche Bekehrungen vor allem von christlichen Missionaren durchgeführt, die unter indigenen Völkern (z.B. Dalit) oder Kastenlosen Gläubige abwerben wollen.
Die Indische Bischofskonferenz hatte bereits 2009 einen Berufungsantrag gegen das Anti-Bekehrungsgesetz in Gujarat eingereicht: das Verfahren wurde ebenfalls genehmigt jedoch noch nicht abgeschlossen. (PA) (Fidesdienst, 25/02/2011)


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