VATIKAN - Zur Reduzierung der Sterblichkeit von Müttern während der Schwangerschaft reichen Worte nicht aus, man muss das Recht auf Gesundheit und auf Zugang zu Medikamenten in die Praxis umsetzen

Mittwoch, 16 Juni 2010

Genf (Fidesdienst) – An die „schockierende“ Anzahl der Fälle von 350.000 Müttern, die alljährlich sterben, vor allem unter den ärmsten und ausgegrenzten Bevölkerungsteilen, der 3 Millionen Kinder, die während der ersten Lebenswoche sterben und der 2,3 Millionen, die während des ersten Lebensjahres sterben, erinnert der Ständige Beobachter des Vatikans bei den Einrichtungen der Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Silvano M. Tomasi, in seinem Vortrag am 14. Juni vor einer Arbeitsgruppe zum Thema Müttersterblichkeit im Rahmen der 14. Sitzung des Menschenrechtsrates.
Der Erzbischof betonte, dass die Reduzierung der Sterblichkeit von Müttern dort möglich ist, wo es ein höheres Pro-Kopf-Einkommen gibt, wo Frauen eine bessere Bildung haben und eine medizinische Grundversorgung in zunehmendem Maß gewährleistet ist. Eine jüngste Studie zur Müttersterblichkeit habe gezeigt, dass die Sterblichkeit von Müttern während der Schwangerschaft in Afrika um ein beachtliches Maß zurückgeht, wenn HIV-infizierte Mütter mit antiretroviralen Medikamenten versorgt werden. „Die Verfügbarkeit von Entbindungsnotdiensten“, so Erzbischof Tomasi, „einschließlich der Versorgung vor und nach der Entbindung und angemessene Transportmöglichkeiten zu den Entbindungsstationen, kompetente Geburtshelfer, Verfügbarkeit von sauberem Blut und Trinkwasser und spezifischen Antibiotika sowie die Festlegung eines Mindestalters für die Eheschließung auf 18 Jahre, sind Maßnahmen, von denen sowohl die Mütter als auch ihre Kinder profitieren.“
Der Vertreter des Heiligen Stuhls betonte in diesem Zusammenhang auch, dass „wenn die internationale Staatengemeinschaft die tragische Müttersterblichkeitsrate reduzieren wirksam reduzieren will, man nicht nur von Achtung und Förderung des Rechts auf Frieden und von Zugang zu Medikamente sprechen darf, sondern dies von den Staaten und Organisationen und von der Zivilgesellschaft in die Praxis umgesetzt werden muss.“
Abschließend betonte der Erzbischof, dass „die Politik zu Bekämpfung der Sterblichkeit von Müttern und der Kindersterblichkeit ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Mutter und der des Kindes erfordern, da beide Anspruch auf Rechte haben, davon das erste das Recht auf Leben. In den Entbindungskliniken der katholischen Kirche geschieht genau dies: sie retten das Leben sowohl der Mütter und der geborenen und ungeborenen Kinder“.
(SL) (Fidesdienst, 16/06/2010)


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