ASIEN - Die Schaffung einer eigenen Menschenrechtskommission des ASEAN wirft zahlreiche Fragen auf

Donnerstag, 29 Oktober 2009

Bangkok (Fidesdienst) – Die Schaffung einer eigenen Menschenrechtskommission des Verbandes Südostasiatischer Staaten ASEAN (Association of Southeast Asian Nations) wirft zahlreiche Fragen und Zweifel auf. Der Organismus mit der offiziellen Bezeichnung „ASEAN Intergovernmental Commission on Human Rights (AICHR)“ soll in den Ländern des ASEAN „Menschenrechte durch Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit fördern und schützen“.
Die Bekanntgabe der Schaffung der neuen Kommission führte unter Beobachtern und in der internationalen Presse zu einer angeregten Debatte, bei der verschiedene kritische Punkte angesprochen wurden: man müsse die Zusammensetzung der Kommission und den Grad der Unabhängigkeit der Kommissare prüfen sowie die effektiver juridische Kompetenz des Organismus, die Verfahrensgarantien, die Zugangsmechanismen für die verschiedenen Subjekte, die tatsächliche Möglichkeit der Prüfung von Verstößen und vor allem den politischen Willen der Staaten, auf dem die Arbeit der Kommission basieren wird.
Nach Ansicht zahlreicher internationaler Organisationen für den Schutz der Menschenrechte läuft die Kommission jedoch Gefahr, dass sie bereits bei ihrer Gründung keinen tatsächlichen Einfluss besitzt. Ein solcher Organismus müsste in der Tat dem internationalen Standard in Fragen der Menschenrechte entsprechen und dabei wirkungsvoll und unparteiisch arbeiten.
Die AICHR wird sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzen. Vorsitzender ist der Vertreter des Staates, der auch den Vorsitz des ASEAN innehat. Die Kommissare werden von den einzelnen Regierungen selbst ernannt (abgesehen von Thailand und Indonesien) und werden damit nicht wirklich unabhängig sein können. Die Kommission soll zwar den Schutz der Menschenechte fördern, wird aber keine Befugnis haben, Ermittlungen zu veranlassen oder Sanktionen zu verhängen.
Es stellt sich auch die Frage, wie verschiedene Beobachter feststellten, dass Myanmar in der Kommission vertreten ist, wobei in dem Land offensichtliche und ernsthafte Verstöße gegen die Menschenrechte verübt werden. Doch auch in anderen Ländern des ASEAN kommt es zu politischer, ethnischer und religiöser Verfolgung und es wird Druck auf die Presse ausgeübt oder es kommt willkürlichen Inhaftierungen und oder es werden Todesurteile verhängt.
Bei der Präsentation der Kommission hatte der thailändischer Premierminister Abhisit Vejjajiva betont, es handle sich um „einen wichtigen Schritt, der Teil einer Evolution ist“: „Beim Schutz der Menschenrechte geht es nicht nur um die Bewusstseinsbildung, sondern auch um dessen Verwirklichung und die Besserung der Menschenrechtslage. Es soll der Welt nicht nur gezeigt werden, dass die Menschenrechte eine Priorität sind, sonder es soll auch unter Beweis gestellt werden, dass wir die Frage realistisch und konstruktiv angehen.“
Zum Verband der Südostasiatischen Staaten ASEAN behören Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam). Er wurde vor 40 Jahren gegründet und war gegen damals gegen den Ostblock und den Kommunismus angelegt. In der jüngeren Vergangenheit hat er sich zu einem Organismus zur Förderung der politischen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Zusammenarbeit entwickelt, und Freihandelsabkommen zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten ausgehandelt und umgesetzt. (PA) (Fidesdienst, 29/10/2009 – 44 Zeilen, 453 Worte)


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