EUROPA/RUSSLAND - Enttäuschung über das Urteil zum Mord an den beiden Jesuiten in Moskau im Oktober 2008

Dienstag, 1 September 2009

Moskau (Fidesdienst) – Am 25. August wurde in Moskau das Urteil zum Mord an den beiden Jesuitenpatres Victor Betancourt und Otto Messmer erlassen, die vom 27. auf 28. Oktober letzten Jahres in ihrer Moskauer Wohnung umgebracht worden waren. Die russischen Media hatten wenige Stunden nach Auffindung ihrer Leichen die Nachricht von der Festnahme des Täters verbreitet; es habe sich um einen Psychopathen gehandelt, der bereits zuvor schon wegen anderer Delikte verhaftet worden wäre (s. Fidesdienst vom 31/10/2008; 21/11/2008) und den Doppelmord gestanden hätte.
Nach einer Note des Pressedienstes der Generalkurie der Jesuiten an den Fidesdienst wurde Michail Orekhov zu 14 erschwerter Haft für den Mord an P.Victor verurteilt, aber des Mordes an P. Messmer freigesprochen, der nach Rückkehr von einer Auslandsreise die Leiche von P. Victor aufgefunden hatte. Der Angeklagte, der beide Delikte in der Voruntersuchung gestanden hatte, änderte seine Schilderung der Tat während des Prozesses und behauptete, der Doppelmord sei das Werk einer anderen, ihm unbekannten Person. Gemäß der russischen Rechtsordnung wurde der Prozess auf Antrag des Angeklagten vor einem Schöffengericht abgehalten.

In ihrer Pressemitteilung schrieben die Jesuiten der Region Russland, dass “die Verhandlung in einer seriösen und professionellen Atmosphäre verlaufen sei, und dass die Parteien die Möglichkeit hatten ihre Meinung zu vertreten, Fragen zu stellen und ihre Beweise vorzulegen. Die zweideutigen Versionen des Angeklagten über Motive und Umstände des Mordes an P. Victor Betancourt seien in angemessener Weise von den Geschworenen bewertet worden. Gleichzeitig kann die Tatsache, dass die Geschworenen die Schuld Michail Orekhovs am Mord an P. Otto Messmer nicht anerkannten, den Eindruck erwecken, dass die im Untersuchungsverfahren gesammelten Beweise nicht hinreichend überzeugend gewesen sind. Es bleibt daher der Zweifel über das gesammelte Beweismaterial und über das Schuldgeständnis seitens des Angeklagten während des Untersuchungsverfahrens bestehen.”
Die Jesuiten der Region Russland, wie auch alle anderen Jesuiten in der Welt – heißt es in der Erklärung des Pressebüros der Generalkurie der Jesuiten weiter – sind tief enttäuscht über das Urteil und sind überzeugt, dass im Fall der Ermordung von P. Otto der Gerechtigkeit nicht Genüge getan wurde. Daher erwägt sie zusammen mit ihren Anwälten, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um in dem fall Klarheit zu schaffen. Die Jesuiten der Region Russland sprachen gleichzeitig all denjenigen ihren Dank aus, die sie in ihrer Suche nach Gerechtigkeit unterstützen und ihnen ihr Mitgefühl aussprechen. (SL) (Fidesdienst 1/9/2009).


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