AFRIKA/KAMERUN - Der lange Weg zur konkreten Abschaffung jeder Form von Diskriminierung gegenüber den Frauen (1)

Mittwoch, 18 März 2009

Yaoundé (Fidesdienst ) – “Eine Rechtsprechung, die das Verbot der Diskriminierung der Frauen laut Artikel 1 der Konvention vorsieht und die angemessene Bestrafung der Zuwiderhandlungen des Artikel 2b derselben“ sind die hauptsächlichen Konklusionen, die von der Kommission der UNO gegenüber Kamerun hinsichtlich der Abschaffung der Diskriminierung der Frauen ausgedrückt werden und im letzten Bericht vom Februar 2009 veröffentlicht sind.
Neben der „Anerkennung für die Öffnung zu einem Prozess der Gesetzesreform, die versucht jegliche Diskriminierung, die der Internationalen Konvention über die Menschenrechten der UNO widerspricht zu entfernen, der Annahme eines nationalen Gesetzes im Bezug auf die Flüchtlinge und der Strategien zur Verringerung der Armut und zur Verbesserung der sozialen Konditionen der Bevölkerung, vor allem der Frauen“ besteht für die Kommission noch große Besorgnis im Bezug auf einige Zonen, auf die Kamerun besonders aufmerksam sein sollte.
Die Kommission hebt die besondere Verantwortung hervor, die die Regierung trägt und ist besorgt, das diese nicht genug über die Gesetzesartikel informiert und in Kenntnis ist, so wie es auch die Frauen nicht sind, vor allem jene, die in den bäuerlichen Zonen leben. Deshalb fordern sie, dass in der Erziehung ein Teil diesem Thema gewidmet werde und dass die Anwälte und Professionisten, vor allem die Magistraten und Richter, gut über die Konvention und die Rechte der Frauen informiert seien.
Laut der Kommission „gibt man dem Strafrecht und dem Zivilrecht nicht genug Aufmerksamkeit in punkto Strafen und Normen zum Ehebruch, zur Polygamie, zum Handelseigentum, zur Nationalität, zum Witwenstatus und zum Zustand der Häuser der Familien.“ Eine weitere Besorgnis bezieht sich auf die Tatsache, dass im Kodex „keine Strafe vorgesehen ist, für jemand, der eine Frau vergewaltigt, wenn der Angeklagte dann das Opfer heiratet. Ein weiterer Bereich, in dem eine Diskriminierung der Frauen und Mädchen besteht, ist das Heiratsalter. Während es für die Männer bei 18 Jahren festgesetzt ist, liegt es bei den Frauen bei 16. Die Kommission fordert deshalb, dass „auch für die Mädchen das Heiratsalter auf mindestens 18 Jahre erhöht werde.“
Die Kommission ermutigt auch zu einer „stärkeren Politik der Schulbildung zu Gunsten der Frauen, die in der Bevölkerung den größten Teil der Analphabeten darstellen.“ Eine klare Verurteilung wird ausgesprochen im Bezug auf „die Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die sich innerhalb der häuslichen Mauern vollzieht von Seiten der Ehemänner oder anderen Männer der Verwandtschaft.
Noch verwerflicher ist die Tatsache, dass es „kein spezifisches Gesetz gegen diese Art von Gewalt gibt und dass dies zu einem Stillschweigen führt, das dergleichen Akte als sozial gerechtfertigt erscheinen lässt und dass sie scheinbar durch eine Kultur des Schweigens und der Straffreiheit getragen werden.“
Die Kommission spricht eine weiter Besorgnis aus, die „alle Formen der Folter und körperlicher Schmerzen betrifft, wie die Verstümmelung der Genitalien und die Verbrennungen an der Brust, die in einigen bäuerlichen Zonen noch bestehen.“ Eine letzte Sorge bezieht sich auf den Handel und die Ausbeutung in der Prostitution“. Man erkennt an, dass der Staat „bedeutsame Schritte nach vorne gemacht hat, um den Kinderhandel und die Ausbeutung der Kinder zu bekämpfen“, ist aber besorgt wegen der Zunahme des Handels und der Ausbeutung in der Prostitution. Zusammen mit einer angemessenen Informationspolitik und einer konkreten Bekämpfung ist es wichtig, eine bestimmte Basis zu schaffen, um die statistische Entwicklung des Phänomens zu beobachten. Die Kommission fordert vom Staat Kamerun, ihre Besorgnisse aufzunehmen und bis zum nächsten Bericht 2011 daran zu arbeiten. (M.T.) (Fidesdienst 18/3/2009; Zeilen 44, Worte 553)


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