VATIKAN - Erklärung des Staatssekretariats

Donnerstag, 5 Februar 2009

Vatikanstadt (Fidesdienst) – Wir dokumentieren die Erklärung aus dem Staatssekretariat in einer Arbeitsübersetzung von Radio Vatikan:

„Angesichts der Reaktionen, die das jüngste Dekret der Bischofskongregation auslöste, in dem die Exkommunikation gegen vier Bischöfe der Bruderschaft Pius X. aufgehoben wurde, und mit Blick auf die negationistischen oder reduktionistischen Erklärungen des Bischofs Williamson von der genannten Bruderschaft zur Shoah, halten wir es für opportun, einige Aspekte der Angelegenheit klarzustellen.

1. Aufhebung der Exkommunikation
Wie schon früher betont, war das Dekret der Bischofskongregation vom 21. Januar 2009 ein Akt, mit dem der Heilige Vater großzügig wiederholten Bitten des Generaloberen der Bruderschaft Pius X. entgegen kam.
Seine Heiligkeit wollte ein Hindernis für die Öffnung einer Tür zum Dialog beseitigen. Er erwartet sich jetzt, dass die vier Bischöfe eine vergleichbare Bereitschaft ausdrücken, durch völlige Übernahme der Lehre und Disziplin der Kirche.
Die schwerwiegende Strafe der Exkommunikation latae sententia, die die genannten Bischöfe sich am 30. Juni 1988 zugezogen hatten und die am 1. Juli desselben Jahres formell erklärt worden war, war eine Folge ihrer illegalen Weihe durch Bischof Marcel Lefebvre.
Die Aufhebung der Exkommunikation hat die vier Bischöfe von einer schwerwiegenden kanonischen Strafe befreit, hat aber nicht die juridische Lage der Bruderschaft St. Pius X. geändert, die sich gegenwärtig keiner kanonischen Anerkennung in der katholischen Kirche erfreut. Auch die vier Bischöfe haben, auch wenn ihre Exkommunikation aufgehoben ist, keine kanonische Funktion in der Kirche und üben in ihr kein berechtigtes Amt aus.

2. Tradition, Lehre und Zweites Vatikanisches Konzil
Für eine künftige Anerkennung der Bruderschaft St. Pius X. ist die volle Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II. sowie Benedikt XVI. eine unerlässliche Bedingung.
Wie schon im Dekret vom 21. Januar 2009 betont wurde, wird es sich der Heilige Stuhl nicht nehmen lassen, mit den Betreffenden auf die für opportun erachtete Weise die noch offenen Fragen zu vertiefen, um zu einer vollständigen und zufrieden stellenden Lösung der Probleme zu kommen, die zu diesem schmerzhaften Bruch geführt haben.

3. Äußerungen über die Shoah
Die Stellungnahmen von Bischof Williamson zur Shoah sind absolut inakzeptabel und sind vom Heiligen Vater klar zurückgewiesen worden, wie er selbst am vergangenen 28. Januar hervorgehoben hat, als er mit Bezug auf diesen furchtbaren Völkermord seine volle und nicht hinterfragbare Solidarität mit unseren Brüdern bekräftigt hat, denen der Erste Bund gilt. Er hat betont, dass die Erinnerung an diesen schrecklichen Genozid die „Menschheit dazu bringen muss, nachzudenken über die unvorhersehbare Gewalt des Bösen, wenn es das Herz des Menschen erobert“, und fügte hinzu, die Shoah bleibe „für alle eine Mahnung gegen das Vergessen, gegen die Leugnung oder den Reduktionismus, denn die Gewalt gegen einen einzigen Menschen ist Gewalt gegen alle“.
Bischof Williamson wird, um zu bischöflichen Funktionen in der Kirche zugelassen zu werden, auch auf absolut unzweideutige und öffentliche Weise auf Distanz zu seinen Stellungnahmen zur Shoah gehen müssen – Stellungnahmen, die der Heilige Vater im Moment der Aufhebung der Exkommunikation nicht kannte.
Der Heilige Vater bittet alle Gläubigen um Begleitung im Gebet, damit der Herr den Weg der Kirche erleuchte. Möge der Eifer der Hirten und aller Gläubigen wachsen, um die heikle und schwere Mission des Nachfolgers des Apostels Petrus als „Hüter der Einheit“ in der Kirche zu unterstützen. Aus dem Vatikan, am 4. Februar 2009” (Fidesdienst, 05/02/2009 – 52 Zeilen, 545 Worte)


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