Rom (Fidesdienst) - Erstmals wurde der Begriff „Genozid“ (Völkermord) von dem polnischen Anwalt Raphael Lamkin definiert, der an der amerikanischen Universität Yale als Dozent tätig war, und 1994 noch während dem Zweiten Weltkrieg schrieb: „Dieser neue Ausdruck wurde von dem Schreibenden geschaffen, um damit eine antike Verhaltensweise in einem zeitgenössischen Umfeld zu umschreiben. Der Begriff wurde vom griechischen Wort ‚Genos’ (Rasse, Volk) und von dem lateinischen Ausdruck ‚cide’ (von caedere, morden) abgeleitet.“
Das Wort „Genozid“ wurde erstmals in der „Konvention zur Vorbeugung und Unterdrückung des Verbrechens des Genozids“ der Vereinten Nationen von 1948 nach dem Nürnberger Prozess in einem juridischen Text benutzt. Diese Konvention wurde seit 1951 angewendet.
Der Genozid wird als ein als für die Kriegszeit typisches Verbrechen bezeichnet, das jedoch auch in Zeiten des Friedens verübt werden kann: „Mit der vorliegenden Konvention wird als Genozid jede der im folgenden aufgelisteten Handlungen bezeichnet, die mit der Absicht ausgeführt werden, eine nationale, ethnische oder religiöse Gruppe oder eine Rasse als solche ganz oder teilweise zu zerstören: das Massaker an Angehörigen einer solchen Gruppe; Anschläge auf die physische oder mentale Integrität der Gruppe; die absichtliche Unterordnung solcher Gruppen unter Lebensbedingungen, die ihre teilweise oder vollständige physische Unterdrückung mit sich bringen; Maßnahmen, die Geburten innerhalb dieser Gruppe verhindern sollen; Zwangsüberführung von Kindern aus einer Gruppe in eine andere“.
Doch mit der Konvention wurden nicht alle Aspekte des Begriffs definiert. Im Mittelpunkt der Debatte stehen deshalb weiterhin Fragen zu folgenden Aspekten: Welche Opferkategorien gibt es? (hier sind die Ansichten zweifelsohne am unterschiedlichsten); Was versteht man unter „mit Absicht zerstören“?; Sind allein Regierungen für einen Genozid verantwortlich?; Wird der Begriff nur auf systematisches Vorgehen über einen langen Zeitraum hinweg angewandt oder auch ist er auch für sporadisches Vorgehen gültig?. (PA) (Fidesdienst, 6/4/2004 - 27 Zeilen, 287 Worte)