VATIKAN - Welche Assistenz brauchen Patienten im vegetativen Stadium? Kongress zum Thema „Lebenserhaltende Therapien und vegetatives Stadium. Wissenschaftlicher Fortschritt und ethisches Dilemma“

Mittwoch, 17 März 2004

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Heut beginnt in Rom der Internationale Kongress zum Thema „Lebenserhaltende Therapien und vegetatives Stadium. Wissenschaftlicher Fortschritt und ethisches Dilemma“, zu dem 370 Teilnehmer aus 42 Ländern erwartet werden.
Professor Gianluigi Gigli, der Vorsitzende des italienischen Verbandes katholischer Ärzte, der an der Organisation der Veranstaltung beteiligt war, erklärte zu Beginn der Arbeiten, Ziel des Kongresses sei es eine richtige Vision des Patienten im vegetativen Stadiums zu vermitteln und drüber hinaus wissenschaftliche Informationen und Anregungen zu einer ethische Reflexion anzubieten, die zur Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit einem derart schwerwiegenden Problem beitragen soll.
„Der Patient im vegetativen Stadium befindet sich zumeist in einem Zustand der Bewusstlosigkeit, doch dies berechtigt nicht dazu, ihn nicht mehr als Person zu betrachten und die Assistenz zu unterbrechen, was zum Tod führen würde“, betont Erzbischof Elio Sgreccia, stellvertretender Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, bei einer Pressekonferenz zur Eröffnung des Kongresses.
Die Entwicklung neuer technischer Therapiemöglichkeiten in der Medizin habe zu einem Anstieg der Zahl von Patienten geführt, deren Leben von der „künstlichen“ Ernährung abhängt, so Erzbischof Sgreccia In vielen Fällen lebten diese Patienten noch jahrelang in einer solchen Abhängigkeit. Besonders dramatisch sei der Fall des vegetativen Stadiums, ein klinischer Zustand, der eintritt, wenn der Patient zwar wieder aus dem Koma erwacht, aber nicht mehr in der Lage ist mit anderen in Beziehung zu stehen. Deshalb dürfe man jedoch nicht aufhören, ihn als Person zu betrachten.
In jüngster Vergangenheit habe sich jedoch vor allem im bioethischen Bereich ausgehend von angelsächsischen Ländern eine Meinung gebildet, die heute auch unter Medizinern und Wissenschaftlern in Europa verbreitet ist: man betrachte die künstliche Ernährung oder gar Beatmung zunehmend als menschenunwürdig, weshalb jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, eine solche Therapie abzulehnen, sollte sie für ihn zukünftig nötig werden. Sollte eine solche Entscheidung im Voraus nicht getroffen worden sein, wäre es Aufgabe des rechtlichen Vertreters oder eines Richters einen entsprechenden Beschluss zu fassen, erklärte Professor Gigli.
Der Vorsitzende des italienischen Verbandes der katholischen Ärzte wies jedoch darauf hin, dass eine Unterbrechung der künstlichen Ernährung enorme Konsequenzen für die Ärzte mit sich bringe, vor allem was den ethischen Kodex der medizinischen Einrichtungen und die zukünftige Einstellung der Öffentlichkeit gegenüber solchen Patienten anbelange.
In angelsächsischen Ländern ziehe man eine solche Unterbrechung der lebenserhaltenden Therapie nicht nur für Patienten im vegetativen Stadium in Betracht, sondern auch bei Langzeitkoma, Demenz oder Hirnschlag. Eine solche Einstellung könnte zukünftig auch unwillentlich zu einer Verbreitung der Befürwortung von Euthanasie führen.
Im Rahmen des Kongresses sollen diese Themen in der Debatte vertieft werden, wobei die wichtigsten Fortschritte im wissenschaftlichen Bereich ethischen Fragestellungen im Zusammenhang mit noch ungelösten Problemen gegenüber gestellt werden sollen. (AP) (Fidesdienst, 17/3/2004 - Zeilen, Worte)


Teilen: