VATIKAN - Ansprache des Papstes an die Teilnehmer der Vollversammlung der Kongregation für die Glaubenslehre: „Die Evangelisierungstätigkeit der Kirche darf nicht nachlassen werden und dies sowohl gegenüber einer Welt, die Christus noch nicht kennt, als auch gegenüber vielen, die ihn zwar kennen, aber fern von ihm leben“

Freitag, 6 Februar 2004

Vatikanstadt (Fidesdienst) – „Das heutige kulturelle Umfeld, das sowohl von einem weit verbreiteten Relativismus auch von der Versuchung eines einfachen Pragmatismus gekennzeichnet ist, erfordert mehr denn je die Verkündigung der Wahrheiten, die den Menschen retten und einen erneuerten missionarischen Eifer“, betonte der Papst bei der Privataudienz für die Teilnehmer der Vollversammlung der Kongregation für die Glaubenslehre am 6. Februar. „Die traditio evangelii ist die erste und grundlegende Pflicht der Kirche“, so der Papst weiter. „Jedes kirchliche Handeln ist untrennbar mit der Pflicht verbunden, allen dabei zu helfen, Christus im Glauben zu begegnen. Aus diesem Grund liegt es mir besonders am Herzen, dass die Evangelisierungstätigkeit der ganzen Kirche nicht nachlässt, und dies sowohl gegenüber einer Welt, die Christus noch nicht kennt, als auch gegenüber vielen, die ihn zwar kennen, aber fern von ihm leben“.
Über das Lebenszeugnis hinaus ist die klare Verkündigung des Evangeliums notwendig, so der Heilige Vater, der erklärte: „Gewiss steht die Entscheidung für das Evangelium jedem Menschen frei. Doch damit er eine solche Entscheidung treffen kann, muss er das Evangelium kennen… die Entscheidung für die katholische Wahrheit schränkt die Freiheit des Menschen nicht ein, sondern sie hebt sie hervor und führt sie zur Vollendung, durch eine selbstlose und fürsorgende Liebe für alle Menschen“. Gerade dieser Horizont der Nächstenliebe bewegt die Neuevangelisierung, zu der der Papst die ganze Kirche wiederholt aufgerufen hat.
Sodann ging der Papst auf drei spezifische Themen ein: die Aufnahme der lehramtlichen Dokumente bei den katholischen Gläubigen, „die oft durch die umgehende Reaktion und Auslegung durch die Medien oft eher verunsichert werden, als dass sie Orientierung erfahren“; die zunehmende Missachtung des natürliche Sittengesetzes; die Ausbildung von Priesteramtskandidaten und Priestern. Der Heilige Vater erinnert daran, dass „die Aufnahme eines Dokuments nicht nur als Medienereignis, sondern vielmehr als kirchliches Ereignis der Aufnahme des Lehramtes in der Gemeinschaft und des herzlichen Mitteilens der kirchlichen Lehre betrachtet werden sollte“, und fordert auf „angemessene Methoden der Weitergabe und der Verbreitung eines Dokuments vorzusehen, die vor allem unter den Hirten der Kirche, die für die Aufnahme und Verbreitung des kirchlichen Lehramtes verantwortlich sind, eine eingehende Kenntnis ermöglichen“.
Was das natürliche Sittengesetz anbelangt, erklärte Johannes Paul II., dass die Dokumente der kirchliche Lehre, die dabei helfen sollen, wieder eine Vorstellung vom natürlichen Sittengesetz zu bekommen, bisher nicht im gewünschten Maß aufgenommen wurden. Deshalb wünschte er sich „die Förderung angemessener Initiativen, die zu einer konstruktiven Ereneuerung der Doktrin zum natürlichen Sittengesetz beitragen, wobei auch eine Übereinstimmung mit den Vertretern andere Konfessionen, Religionen und Kulturen gesucht werden sollte.“
Abschließend betonte der Papst die Notwendigkeit einer „angemessenen und ausgeglichenen Ausbildung zukünftiger Priester, die ausdrücklich berufen sind, freudig und hochherzig jenen bescheidenen und keuschen Lebensstil anzunehmen, der praktische Grundlage des kirchlichen Zölibats ist“. In diesem Zusammenhang forderte der Papst die Kongregation für die Glaubenslehre zur Zusammenarbeit mit anderen Dikasterien der Römischen Kurie, die für die Ausbildung der Priesteramtskandidaten und des Klerus zuständig sind auf.
(SL) (Fidesdienst, 6/2/2004 – Zeilen, Worte)


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