VATIKAN - NEUE INTERNATIONALE ORDNUNG AUF DER GRUNDLAGE DER KIRCHLICHEN SOZIALLEHRE: ERZBISCHOF MARTINO ERÖFFNET INTERNATIONALEN KONGRESS ZUM THEMA „KIRCHE UND INTERNATIONALE ORDNUNG“

Freitag, 23 Mai 2003

Vatikanstadt (Fidesdienst) – „Die zentrale Bedeutung der Menschen und die natürliche Beziehung zwischen Personen und Völkern sind die grundlegenden Kriterien der Kirchlichen Soziallehre für die internationale Staatengemeinschaft, deren Regelung dazu dienen sollte ein effektives universales Gemeinwohl zu garantieren, indem Physiognomie und Identität der einzelnen Völker erhalten bleiben“, so der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, Erzbischof Renato Martino in seiner Eröffnungsansprache zu dem von der Päpstlichen Gregoriana-Universität in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Institut Jacques Maritain am 23. und 24. Mai veranstalteten Kongress zum Thema: „Kirche und internationale Ordnung“ anlässlich des 40jährigen Jubiläums der Veröffentlichung der Enzyklika Pacem in Terris von Papst Johannes XXIII.
Der Erzbischof wies in seiner Ansprache darauf hin, dass die Soziallehre der Kirche die internationale Ordnung auf ethische und juridische Werte gründe, die eine solidarisches Zusammenleben und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen politischen Gemeinschaften fördere, erinnert der Bischof auch daran, dass es das wichtigste Ziel einer solchen Lehre sei die Beziehungen zwischen den Staaten zu an einem Konzept der internationalen Gerechtigkeit festzumachen, die als wesendliche Komponente des Gemeinwohls betrachtet werden. Bezugnehmend auf die derzeitig kritische Situation erinnerte Erzbischof Martino daran, dass „Freiheit und Wiederherstellung des Rechts nie mit den Mitteln der Stärke und des Krieges erreicht werden konnten“ und erklärte, dass „die normativen Instrumente als alternative zum bewaffneten Vorgehen, die im internationalen Recht bereits existieren, neu überdacht werden sollten, damit sie den tatsächlichen Erfordernissen der internationalen Staaten entsprechen“.
„In der Perspektive, die die Soziallehre der Kirche hinsichtlich der Erneuerung der internationalen Ordnung erläutert“, so der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden weiter, „soll sich die internationale Staatengemeinschaft nicht mehr einfach als Zusammentreffen des Lebens der einzelnen Staaten verstehen, sondern sie sollte sich in eine effektive Struktur verwandeln, in der Konflikte auf friedliche Weise gelöst und die Interessen der einzelnen Länder geschützt und auf der Grundlage einer wahren Gerechtigkeit wieder hergestellt werden“. Die Aktion und die Entwicklung des internationalen Rechts sollten außerdem darauf abzielen, eine reelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und das anhaltende dramatisch Ungleichgewicht zwischen den Staaten, geographischen Gebieten und Völkern zu überwinden.
Außerdem wies Erzbischof Martino darauf hin, dass „die Soziallehre der Kirche mit Nachdruck die Schaffung von öffentlichen Einrichtungen auf weltweiter Ebene fordert“ und dass „die Gegensätze zwischen Völkern und Nationen nur durch konzertiertes Vorgehen, d.h. ein dichtes Netz an Beziehungen, die darauf abzielen gemeinsame Ziele zu erreichen, und damit durch effektive Zusammenarbeit überwunden werden können“. Nur auf diese Weise könne sich die bereits von Papst Johannes XXIII. in seiner Enzyklika Pacem in Terris zum Ausdruck gebrachte Hoffnung verwirklichen: „dass die Menschen, wenn sie sich treffen und miteinander verhandeln, die Bande, die sie vereinen entdecken können, die von ihrem gemeinsamen Menschsein ausgehen, und dass sich auch erfahren mögen, dass es zu den tiefsten Erfordernissen ihres gemeinsamen Menschseins gehört, dass unter ihnen und den jeweiligen Völkern nicht Furcht, sondern Liebe herrscht: diese kommt in einer loyalen, vielfältigen und wohltuenden Zusammenarbeit zum Ausdruck“
(SL) (Fidesdienst, 23/5/2003 – Zeilen, Worte)



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