VATIKAN - PAPSTBOTSCHAFT ZUM 37. WELTFRIEDENSTAG (1. JANUAR 2004): „EINE STETS AKTUELLE AUFGABE: ZUM FRIEDEN ERZIEHEN“

Dienstag, 16 Dezember 2003

Vatikanstadt (Fidesdienst) – Am 16. Dezember wurde die Botschaft von Papst Johannes Paul II. zum 37. Weltfriedenstag (1. Januar 2004) zum Thema „Eine stets aktuelle Aufgabe: zum Frieden erziehen“ veröffentlicht. Bei der Präsentation im Presseamt des Heiligen Stuhls betonte der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, Kardinal Renato Raffaele Martino, dass der Heilige Vater „angesichts der schwierigen Frage hinsichtlich des Friedens und der Sicherheit in der heutigen Zeit mit dieser Botschaft eine Antwort geben wollte, die insbesondere die Sendung der Kirche kennzeichnet und auszeichnet: nämlich die erzieherische Aufgabe der Bewusstseinsbildung. Die Kirche als „Expertin der Menschlichkeit“ ruft mit ihrer über Jahrhunderte verkündeten Soziallehre zum Frieden seit jeher alle zur grundlegenden Aufgabe der Erziehung zum Frieden auf und zwar im Bewusstsein darüber, dass nur Menschen und Völker die geistlich und kulturell zu den Werten des Friedens hingeführt wurden, auch in der Lage sind, diesen zu verwirklichen.“
Die Botschaft beginnt mit einem Appell an die „Lenker der Nationen“, an Juristen, an Erzieher der Jugend und an „Männer und Frauen, die versucht sind zum Mittel des Terrorismus zu greifen“, und dem Aufruf: Zu Beginn des Jahres 2004 „ist der Friede möglich. Und wenn der Friede möglich ist, dann ist er auch geboten!“. Danach erinnert der Papst an die alljährliche Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages, die von Papst Paul VI. im Jahr 1968 gewünscht wurde. „Der Papst möchte damit seinem verehrten Amtsvorgänger danken“, so Kardinal Martino, „der mit der Einführung des Weltfriedenstages den Weg für den wichtigen und grundlegenden Beitrag vorgezeichnet hat, der auf nationaler und internationaler Ebene bekannt und geschätzt wird, den die Cathedra Petri zur Schaffung des Friedens auf der Welt leisten kann“.
Im zentralen Teil der Botschaft befasst sich der Papst mit dem Thema der Erziehung zur Legalität. „Auf dem langen historischen Weg des internationalen Rechts“, so Kardinal Martino, „haben in zunehmendem Maß jene universalen Prinzipien Form angenommen, die dem innerstaatlichen Recht vorausgehen und es übertreffen und die der Einheit und der gemeinsamen Berufung der Menschheitsfamilie Rechnung tragen“ (Nr.5). Unter den Prinzipien, die im Mittelpunkt dieses Normenkomplexes stehen, der auch als „Jus Gentium“ bezeichnet wurde, wird in der Botschaft vor allem das Prinzip „pacta sunt servanda“ erwähnt, nach dem aus freiem Willen unterzeichnete Vereinbarungen auch eingehalten werden müssen: „Dies ist der Angelpunkt“ heißt es in der Botschaft, „und die unabdingbare Voraussetzung jeder Beziehung zwischen verantwortlich handelnden Vertragsparteien. Ihre Verletzung kann nur eine Situation der Gesetzlosigkeit und daraus folgender Spannungen und Gegensätze einleiten, die durchaus nachhaltige negative Rückwirkungen haben könnte. Der Hinweis auf diese Grundregel erweist sich vor allem bei jenen Anlässen als angemessen, in denen sich die Versuchung bemerkbar macht, lieber auf das Recht des Stärkeren als auf die Kraft des Rechtes zu setzen“. (Nr. 5). In der Botschaft betont der Papst auch, dass zu den wichtigsten Früchten des internationalen Rechts die Schaffung der Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg war, die als Organisation berufen sind „über den Frieden und die Sicherheit auf globaler Ebene zu wachen sowie um das Bemühen der Staaten um die Wahrung und Gewährleistung dieser fundamentalen Güter der Menschheit zu ermutigen“ (Nr. 6) und deren Angelpunkt „das Verbot der Gewaltanwendung“ ist. (Nr.6).
Im Kampf gegen den Terrorismus unterscheidet der Papst zwischen unterschiedlichen wichtigen Aspekten: die politische und die pädagogische Ebene („Zugleich muss der Einsatz gegen den Terrorismus auch auf der politischen und pädagogischen Ebene seinen Ausdruck finden: einerseits durch Beseitigung der Ursachen von Unrechtssituationen, die häufig Auslöser blutigster Verzweiflungstaten sind; andererseits dadurch, dass man sich für eine Bildung einsetzt, die von der Achtung vor dem menschlichen Leben unter allen Umständen inspiriert ist. Die Einheit des Menschengeschlechtes ist in der Tat stärker als zufällige Entzweiungen, die Menschen und Völker voneinander trennen.“ (Nr. 8)) und die Grundlage des Völkerrechts (das berufen ist „juridische Prozeduren zu erarbeiten, die mit wirksamen Mechanismen zur Vorbeugung, Kontrolle und Bekämpfung von Verbrechen ausgestattet sind. Die demokratischen Regierungen wissen jedenfalls sehr wohl, dass die Anwendung von Gewalt gegenüber Terroristen den Verzicht auf die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht rechtfertigen kann. Politische Entscheidungen, die ohne Rücksicht auf die Grundrechte des Menschen den Erfolg suchen, wären inakzeptabel: Der Zweck heiligt niemals die Mittel!“ (Nr. 8)).
Bei der Erläuterung der kirchlichen Lehrelemente von grundsätzlicher Bedeutung für die Erarbeitung der Prinzipien, die für ein friedliches Zusammenleben zwischen den Völkern notwendig sind, betont der Papst dass nicht von der Achtung einer sittlichen und rechtlichen Ordnung abgesehen werden kann: „Die geschichtlichen Ereignisse lehren uns, dass der Aufbau des Friedens nicht von der Achtung einer sittlichen und rechtlichen Ordnung absehen kann, gemäß dem antiken Sprichwort: »Serva ordinem et ordo servabit te« (Halte die Ordnung ein, und die Ordnung wird dich erhalten). Das internationale Recht muss der Vorherrschaft des Gesetzes des Stärkeren den Boden entziehen. Sein Hauptzweck besteht darin, »die materielle Stärke der Waffen durch die moralische Stärke des Rechtes« 7 zu ersetzen, indem es angemessene Sanktionen gegen die Gesetzesbrecher sowie adäquate Entschädigungen für die Opfer vorsieht. Das muss auch für jene Regierenden gelten, die unter dem inakzeptablen Vorwand, es handle sich um innere Angelegenheiten ihres Staates, die Würde und die Rechte des Menschen ungestraft verletzen.“ (Nr. 9). Die Botschaft des Heiligen Vaters endet mit der Feststellung, dass die Gerechtigkeit ihre Vollendung in der Liebe finden muss: „Die Gerechtigkeit allein genügt nicht. Im Gegenteil, sie kann bis zur Selbstverneinung gehen, wenn sie sich nicht jener tieferen Kraft öffnet, die die Liebe ist.“ Deshalb wird sich nur „eine Menschheit, in der die »Zivilisation der Liebe« herrscht, eines wahren und bleibenden Friedens erfreuen können.“ (Nr. 10).
(SL) (Fidesdienst, 16/12/2003 – 79 Zeilen, 928 Worten)


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