AFRICA/SENEGAL - Verschiebung der Präsidentschaftswahl für verfassungswidrig erklärt

Freitag, 16 Februar 2024 wahlen   gerechtigkeit  

Dakar (Fides) - "Der Senegal hat den Titel des Afrikameisters im Cup der Fußballnationen verloren, behält aber den Titel des Leuchtturms der Demokratie in Afrika", heißt es in einer Schlagzeile des burkinischen Nachrichtportals „Wakatsera“ zur Entscheidung des senegalesischen Verfassungsgerichts, die Verschiebung der Präsidentschaftswahlen auf den 15. Dezember für ungültig zu erklären (vgl. Fides 5/2/2024).
Am gestrigen 15. Februar erklärte das Gericht das am 5. Februar von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz für verfassungswidrig, mit dem die Wahlen um zehn Monate verschoben wurden und Präsident Macky Sall bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers im Amt blieb.
Der Gerichtshof erklärte auch das Dekret von Präsident Sall zur Änderung des Wahlkalenders drei Wochen vor Ablauf der Frist für nichtig. Angesichts der Unmöglichkeit, die Präsidentschaftswahlen zum ursprünglich vorgesehenen Termin (25. Februar) abzuhalten, forderte der Gerichtshof die zuständigen Behörden auf, die Wahlen so bald wie möglich abzuhalten.
Die von Präsident Sall erlassenen und nun vom Verfassungsgericht aufgehobenen Dekrete sahen eine Verlängerung der am 2. April auslaufenden Amtszeit des Präsidenten bis Anfang 2025 vor, doch das Verfassungsgericht bekräftigte den Grundsatz der "Unantastbarkeit" der fünfjährigen Amtszeit des Präsidenten.
Die Opposition fordert nun, die Abstimmung auf einen Termin zwischen dem 25. Februar und dem 2. April zu legen, um die Verfassung und das Urteil des Gerichts zu respektieren.
Kurz vor der Veröffentlichung des Urteils des Verfassungsgerichts wurde eine Reihe von Oppositionellen, die in den letzten Tagen und Monaten verhaftet worden waren, wieder freigelassen.
Das Eingreifen des obersten Garanten der Verfassung wurde von einem großen Teil der Bevölkerung des Landes begrüßt, das, wie es auf der burkinischen Website heißt, als "Leuchtturm der Demokratie in Afrika" gilt.
(LM.) (Fides 16/2/2024)


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