Nairobi (Fides) - Die katholische Kirche in Kenia hat sich gegen das das von der Senatorin von Nakuru, Susan Kihika, vorgelegte Gesetz 2019 über die reproduktive Gesundheit ausgesprochen.
Die katholischen Bischöfe äußern Bedenken im Hinblick auf schwerwiegenden moralischen Fragen, die das Recht auf Leben, die Würde jedes Menschen, die Integrität der Familie und die Erziehung von Kindern betreffen. Deshalb hält die Katholische Bischofskonferenz von Kenia die Gesetzesvorlage für verfassungswidrig.
Die Position der Kirche wurde von Pater Ferdinand Lugonzo, Professor für Kirchenrecht an der Katholischen Universität Ostafrikas, vor der Gesundheitskommission des Senats unter Vorsitz von Senator Michael Mbito, vertreten. Pfarrer Lugonzo bekräftigte, dass der Gesetzentwurf nicht mit der Verfassung vereinbar ist, die die Würde und das Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod garantiert.
Unter Berufung auf die Abschnitte 18, 23 bis 30 des Gesetzentwurfs, in denen die Tötung des ungeborenen Kindes legalisiert wird, stellt Pfarrer Lugonzo fest, dass diese Abtreibungspraktiken gegen Artikel 26 Absatz 2 der kenianischen Verfassung verstoßen. Das Gesetz über reproduktive Gesundheit umfasse eine Reihe von Rechten, die als reproduktive Rechte bezeichnet werden und das durch Artikel 26 Absatz 1 der kenianischen Verfassung geschützte Recht auf Leben untergraben.
Der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf, so Pfarrer Lugonzo werte die Heiligkeit des Lebens ab, indem er die konstitutionelle, moralische und wissenschaftliche Position ignoriere, nach der das Leben bei der Empfängnis beginnt und mit dem natürlichen Tod endet. Mit dem Gesetz werde versucht, dies zu Beginn des Lebens neu zu definieren. Bei der assistierten Reproduktion entsorge man Tausende befruchteter Eier (Embryonen) vor der Implantation. Dies sei in Wirklichkeit Abtreibung und ein Verstoße gegen Recht auf Leben und der Menschenwürde.
Dies sei diskriminierend und könne zudem dazu führen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen gezwungen werden, gegen ihr eigenes Gewissen Abtreibungen vorzunehmen, wodurch auch die durch die kenianische Verfassung geschützte Gewissensfreiheit eingeschränkt wird.
Pfarrer Lugonzo fügte hinzu, dass der Gesetzentwurf die Eugenik fördere. Denn der Gesetzentwurf der sehe auch die Abtreibung von Kindern mit Behinderungen vor. Dies sei 1945 von den Vereinten Nationen verurteilt und durch die Nürnberger Prozesse verboten wurde. Angesichts der Tatsache, dass Abtreibung und die Wissenschaft der Eugenik auch als Verbrechen gegen Menschenlichkeit gelten, fordere die katholische Kirche in Kenia den Senat auf, das Gesetz zurückzuziehen.
(B.L.) (Fides 23/9/2020)