AFRIKA/ÄGYPTEN - Sonderkommission soll Kirchen und kirchliche Immobilien ohne Baugenehmigung prüfen

Freitag, 3 Februar 2017

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Kairo (Fides) – Kultstätten und Immobilien verschiedener Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften, die vor Inkrafttreten des im August vergangenen Jahres verabschiedeten neuen Gesetzes zum Bau von Kirchen gebaut wurden, sollen von einem Sonderausschuss der Regierung registriert und geprüft werden. Der Kommission gehören Vertreter des Verteidigungsministeriums und der Sicherheitskräfte an.
Die Schaffung eines solchen Ausschusses war bereits in dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetz vorgesehen. Sie soll eine Liste aller Immobilien mit unterschiedlicher Bestimmung erstellen, die von christlichen Kirchen vor der Verabschiedung des Gesetzes am 30. August gebaut wurden. Da es keine gesetzlichen Bestimmungen gab, bauten christliche Kirchen und Gemeinschaften Kirchen, aber auch Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen ohne spezifische Baugenehmigung, wie sie von dem neuen Gesetz vorgesehen ist.
Rechtliche Vertreter der christlichen Kirchen sollen bis zum kommenden September eine Aufstellung über Immobilien zur Verfügung stellen, die sich im Besitz der jeweiligen Kirchen befinden, damit deren Übereinstimmung mit den allgemeinen Bestimmungen für den Bau von öffentlichen und privaten Einrichtungen geprüft und der Bau eventuell “legalisiert” werden kann.
“Wir fragen uns”, so der koptisch-katholische Bischof von Minya, Botros Fahim Awad Hanna, “warum in der Kommission nicht die Mitarbeit der lokalen Institutionen vorgesehen ist, die die Verhältnisse in den einzelnen Regionen bereits kennen. Wir wünschen uns, dass die Bestimmung der Gebäude berücksichtigt wird, die oft für die ganze einheimische Bevölkerung zur Verfügung stehen und nicht nur für Christen. Und wir werden sehen, ob die Legalisierung von Immobilien ohne Baugenehmigung mit der Zahlung von Steuern oder anderen Auflagen verbunden sein wird”.
Auf der Grundlage des neuen Gesetzes, das am vergangenen 30. August mit einer Mehrheit von über zwei Dritteln der insgesamt 596 Mitglieder des ägyptischen Parlaments verabschiedet wurde, müssen die Gouverneure der ägyptischen Provinzen innerhalb von vier Monaten auf Bauanträge für christliche Kirchen antworten. Wird die Genehmigung verweigert, muss der Gouverneur diese Entscheidung motivieren und die christlichen Gemeinden können dagegen Berufung einlegen. Das Gesetz legt auch fest, dass “die Fläche der Kirche für die Zahl der Mitglieder der christlichen Gemeinde angemessen sein muss, wobei das voraussichtliche Bevölkerungswachstum in Betracht gezogen werden soll”.
(GV) (Fides 3/2/2017)




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