Bhubaneswar (Fides) – Juristischer Erfolg für die Opfer der antichristlichen Massaker von Orissa: wie Fides erfahren hat, erachtete der Oberste Gerichtshof Indiens die bisher ausgezahlten Entschädigungen für „ungenügend“ und befahl daher der Regierung des Staates Orissa eine zusätzliche Entschädigung für die christlichen Familien zu verfügen, die 2008 Opfer einer wahren „ethnischen Säuberungsaktion“ im Distrikt von Kandhamal unter dem religiösen Vorwand, das Gebiet von christlichen Bürgern zu befreien, geworden waren. Das Urteil des Gerichtshofes erfolgte auf Einspruch von Erzbischof Raphel Cheenath. Die Lokalkirche hat das Urteil mit Befriedigung aufgenommen. In einem Gespräch mit Fides erklärte der Vorsitzende des „Gesamtrats der indischen Christen (GCIC), Saja K. George: „Dies ist ein Schritt nach vorn in der Rechtsprechung für die Opfer von Kandhamal, ein positives Zeichen, dass der Oberste Gerichtshof Indiens die Tatsache einer unangemessenen Entschädigung anerkannt hat. Die Verfahren dauern zwar lang, der Iter ist ungenügend, aber dies ist ein Hoffnungsschimmer“. Die Kirche des Staates Orissa (im östlichen Zentralindien) wird wie jedes Jahr am 30. August den „Tag der Märtyrer“ begehen – einen Tag nach dem Martyrium des Hl. Johannes des Täufers – um so des Opfers von mehr als 100 Personen zu gedenken, die bei den Massakern an den Christen von 2007 und 2008 gestorben waren: Die meisten Opfer stammten aus dem Distrikt Kandhamal. Bei dem Gewaltakt von 2008 wurden 8500 Häuser und 395 Kirchen zerstört; 56.000 Christen wurden damals aus ihren Dörfern vertrieben und waren danach obdachlos.
(PA) (Fides 3/8/2016)