ASIEN/INDIEN - Indische Ordensschwester mit internationalem Preis für den Schutz der Menschenrechte ausgezeichnet

Montag, 27 Juni 2005

New Delhi (Fidesdienst) - Schwester Grace Kodiyan gehört dem Orden der Schwestern von Notre Dame an und ist im Dienst unter Kranken und Ausgegrenzten tätig. Ihr täglicher Dienst unter denjenigen, die oft am Rande der Gesellschaft leben, den sie im Stillen verrichtet, wurde nun überall bekannt: die bescheidene Ordensschwester wurde mit dem „International Human Rights and Nursing Award 2005“ ausgezeichnet, mit dem die englische Universität Surrey vor allem Menschen würdigt, die sich in der südlichen Halbkugel um den Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde verdient machen. Zusammen mit Schwester Grace erhielt ein Herr Fidelis Mudimu aus Simbabwe den Preis.
Schwester Grace ist in einem Krankenhaus im Dorf Gayiri, im Norden des indischen Unionsstaats Bihar in der Nähe von Patna tätig. Der nordostindischen Staat Bihar wurde in der jüngsten Vergangenheit vor allem wegen Angriffen auf verschiedene katholische Klöster der Region bekannt.
Die Christen legten in Indien seit jeher großen Wert auf das Engagement im sozialen Bereich zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen und insbesondere der Armen und Ausgegrenzten. Diesem Dienst widmete sich auch Schwester Grace 17 Jahre lang, zuerst als Leiterin einer Krankenstation und später bei der medizinischen Versorgung von Kranken in den ländlichen Gebieten. Die Ordensschwester war auch unter den eingeborenen Völkern tätig, wo sie sich vor allem um die Förderung der Frauen bemühte, denen sie grundlegende Kenntnisse der Medizin und der Krankenpflege vermittelte, damit diese ihre Familien und Angehörigen betreuen, Frauen bei der Geburt helfen und kranke Kinder heilen können,
„Als Tochter Christi, habe ich stets ihn vor Augen, der als erster heilt“, so Schwester Grace bei der Preisverleihung. Die Auszeichnung ist mit einer Prämie von 257.000 Rupie (etwa 5.000 Euro) dotiert, die die Ordenschwester, der medizinischen Einrichtung zur Verfügung stellen wird, in der sie derzeit tätig ist. (PA) (Fidesdienst, 27/06/2005 - 29 Zeilen, 300 Worte)


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