ASIEN/PAKISTAN - Missbrauch des Blasphemieparagraphen in Pakistan: Aktuelle Daten zur Zahl der Opfer

Freitag, 14 November 2014

Lahore (Fides) – Wie aus aktuellen Daten der pakistanischen Nichtregierungsorganisation “Awaz-e-Haq Itehad” (AHI) hervorgeht, wurden von 1987 bis Oktober 2014 insgesamt 1.438 Personen wegen Blasphemie angezeigt. Religiöse Minderheiten, die insgesamt 4% der pakistanischen Bevölkerung ausmachen, sind insgesamt 50% der Angeklagten Mitglieder religiöser Minderheiten (501 Ahmadi, 182 Christen, 26 Hindus – bei 10 ist die Religionszugehörigkeit nicht dokumentiert). Seit 1990 wurden insgesamt 60 Personen Opfer willkürlicher Hinrichtungen unter dem Vorwand der Blasphemie: 32 waren Mitglieder religiöser Minderheiten und 28 Muslime. Von den insgesamt 60 Opfern wurden 20 von Polizeibeamten ermordet, während sie sich in Untersuchungshaft befanden, 19 Personen wurden Opfer aufgebrachter Menschenmassen.
Die Provinz Punjab ist am meisten vom Missbrauch des Blasphemieparagraphen betroffen: hier kam es zu 1.086 Übergriffen im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen, 76% aller Fälle, während 21% in der Provinz Sindh dokumentiert wurde. Im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen wurden in Khanewal, Sangla Hill, Kasur, Gojra e Lahore 1.097 Häuser geplündert und verwüstet. Siebzehn Kirchen in Khanewal und Korian wurden 10 Schulen und kirchliche Einrichtungen in den Jahren von 1997 bis 2013 in Brand gesteckt.
Der ehemalige Sekretär der Justitia-et-Pax-Kommission der Pakistanischen Bischofskonferenz, Peter Jacob betont im Zusammenhang mit den jüngsten Daten: “Episoden im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen wirken sich auch auf die Tätigkeit von Anwälten und Richtern aus”. “Jeder Übergriff im Zusammenhang mit Blasphemie”, so Jacob weiter, “führt zu einer Reihe von Ungerechtigkeiten, in der jeder weitere Schritt zu weiterer Gewalt und deren Legalisierung führt. Verwaltung und Justiz sind nicht in der Lage diese systematischen Verstöße gegen die Menschenrechte zu stoppen”.
“Die verschiedenen Regierungen des Landes”, so Jacob, “haben in den meisten Fällen nur Nothilfe geleistet und Schadenersatzzahlungen oder Hilfsmittel für den Wiederaufbau zur Verfügung gestellt. Doch es sollte in den Fällen der unschuldigen Opfer des Missbrauchs auch die langen Haftzeiten, Gerichtskosten, Verlust des Arbeitsplatzes, Umsiedelung der Familien und die psychische Belastung berücksichtigt werden. Wer kommt für solche Schäden auf? Wie kann solches Leid wieder gut gemacht werden?”. (PA) (Fides 14/11/2014)


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