ASIEN/INDIEN - Hohes Gericht: Religionszugehörigkeit muss nicht in öffentlichen Dokumente angegeben werden

Montag, 29 September 2014

Bombay (Fides) – Das Hohe Gericht in Bombay legt fest, dass die Regierung “niemanden zwingen kann die eigene Religionszugehörigkeit in öffentlichen Dokumenten oder bei anderen Angelegenheiten anzugeben”. Indien sei ein säkularer Staat, so das Gericht, das mit dem Urteil über eine strittige Frage entscheidet, die sich auch in anderen asiatischen Ländern stellt (wie zum Beispiel Indonesien, wo die eigen Religion im Ausweis erklärt werden muss).
Das Gericht in Bombay hatte über einen Berufungsantrag dreier indischer Bürger, Ranjit Mohite, Kishore Nazare und Subhash Ranware entschieden, denen im Staat Maharashtra der Zugang zu einem administrativen Verfahren verweigert worden war, weil sie unter der Rubrik „Religion“ die Angabe „keine“ angegeben hatten. Das Gericht legte fest, dass jeder indische Bürger auf der Grundlage der Verfassung das Recht dazu hat, die eigene Religionslosigkeit zu erklären. Mit Bezug auf den Artikel 25 der Verfassung, der das Recht auf Gewissenfreiheit garantiert, erklärte das Gericht, das dazu auch gehöre, die eigene “Nichtzugehörigkeit” zu erklären. Keine Behörde des Staates dürfe gegen ein Recht verstoßen, das im Artikel 25 der Verfassung festgeschrieben ist, der die Gewissensfreiheit schützt.
Die drei Kläger gehören zu einer Organisation, die sich “Full Gospel Church of God” nennt und rund 4.000 Mitglieder hat. Die Organisation erklärt offiziell, dass „die Mitglieder zwar an Jesus Christus glauben, sich aber zu keiner christlichen Religion zugehörig fühlen“ und sich deshalb auch nicht als Mitglieder einer Religion identifizieren. (PA) (Agenzia Fides 29/9/2014)


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