ASIEN/INDIEN - Vergewaltigung einer Ordensschwester in Orissa: drei Angeklagte verurteilt, sechs freigesprochen

Freitag, 14 März 2014

New Delhi (Fides) –Am heutigen 14. März verurteilte ein erstinstanzliches Gericht im Distrikt Kandhamal (Orissa) im Fall der Vergewaltigung der katholischen Ordensschwester Meena Barwa drei Angeklagte und sprach sechs weitere frei. Die Vergewaltigung fand im Kontext der antichristlichen Massaker in Orissa im Jahr 2008 statt, als Christen aus über 400 Dörfern in der Region vertrieben wurden; über 5.600 Wohnungen und 296 wurden in Brand gesteckt, insgesamt 100 Menschen starben (nach offiziellen Angaben waren es 56), Tausende wurden verletzt, zahlreiche Frauen vergewaltigt. Insgesamt 56.000 Männer, Frauen und Kinder wurden obdachlos. Schwester Meena wurde von mehreren Männern gleichzeitig vergewaltigt.
Der “Rat der Indischen Christen” (GCIC) bezeichnet das Urteil als eine “Justizparodie”, da “alle 9 Angeklagten eindeutig beteiligt waren”. “Das Gerichtsurteil”, so Sajan K. George, Vorsitzender des GCIC “zeigt die mangelnde Sensibilität der Richter im Zusammenhang mit diesem schrecklichen Verbrechen. Das Urteil ist ein Scheitern auf allen Ebenen... und ein klarer Fall der Zusammenarbeit der staatlichen Beamten mit den Extremisten”. Nach Ansicht von George, “wurde die Komplizenschaft zwischen den Tätern und der Polizei bereits bei den Ermittlungen deutlich ... was von den Vorurteilen der staatlichen Institutionen gegen die christliche Glaubensgemeinschaft zeugt”.
Im Zusammenhang mit den Massakern in Orissa wurden von den insgesamt 3.232 eingereichten Anzeigen nur 1.541 registriert. Davon kam es nur in 828 Fällen zu einem gerichtlichen Verfahre. In 169 Fällen wurden die Angeklagten bereits freigesprochen. Zu Freisprüchen kommt es nach Aussage von Beobachtern vor allem, weil Zeugen bedroht, eingeschüchtert und verängstigt werden. In 86 Fällen kam es zu milden Strafen in 90 Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und die Wahrscheinlichkeit unangreifbarer Beweise schwindet je länger die Straftaten zurückliegen. (PA) (Agenzia Fides 14/3/2014)


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