ASIEN/PAKISTAN - Kampagne für die Freilassung von Rimsha soll an alle Opfer des Blasphemieparagraphen erinnern

Mittwoch, 29 August 2012

Islamabad (Fidesdienst) – Mehrere hundert Menschen schlossen sich bereits der Initiative „Free Rimsah Masih“ an, die sich für die Freilassung des in Pakistan wegen Blasphemie angeklagten und inhaftierten elfjährigen Mädchens einsetzt. Am morgigen 30. August soll ein Gericht in Islamabad über eine solche Freilassung entscheiden (vgl. Fidesdienst vom 28/08/2012). Die Kampagne wurde von in Italien lebenden Christen auf den Weg gebracht und „es schließen sich Menschen aus ganz Europa, Lateinamerika, Asien und Afrika an“, so der Vorsitzende des Vereins der in Italien lebenden pakistanischen Christen, Prof. Mobeen Shahid zum Fidesdienst. „Wir wollen das Leben eines unschuldigen Mädchens retten, aber auch zum Nachdenken über die Lebensbedingungen religiöser Minderheiten in Pakistan anregen, damit Aktionen fanatischer Gruppen gestoppt werden“, so Mobeen Shahid weiter.
Verschiedene Vertreter Pakistans, äußern sich im Gespräch mit dem Fidesdienst unterdessen „zuversichtlich und optimistisch“. Darunter auch der katholische Anwalt Khalil Tahir Sindhu aus Faisalabad (Punjab): „Der Fall Rimsha ist sehr ungewöhnlich und enthält zahlreiche unerklärliche Elemente. Meine Erfahrung sagt mir, dass es sich in solchen Fällen immer um eine schwerwiegende Ungerechtigkeit handelt: das Blasphemiegesetz kommt als Schwert gegen Unschuldige zum Einsatz. Oft handelt es sich um frei erfundene Tatbestände und ich glaube dies ist auch im Fall Rimsha so. Unter anderem handelt es sich in diesem Fall um eine Minderjährige mit einer geistigen Behinderung und die Polizei hatte keinerlei Handhabe für eine Festnahme. Die Beamten handelten unter Druckausübung. Es handelt sich um einen offensichtlichen Missbrauch. Christliche Minderheiten fühlen sich im ganzen Land unsicher.“
Wie aus Daten der „Human Rights Commission of Pakistan“ hervorgeht, die dem Fidesdienst vorliegen, wurden 2011 auf der Grundlage des Blasphemieparagrapen (Art. 295b und 295c des pakistanischen Strafgesetzbuchs) insgesamt 161 Personen angeklagt und 9 außergerichtlich hingerichtet. Diese Anklagen, so ein pakistanischer Anwalt, der anonym bleiben will, „sind in 95% der Fälle falsch“. (PA) (Fidesdienst, 29/08/2012)


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