ASIEN/PAKISTAN - Rimsha: Verhandlung um zwei Tage verschoben; Ärzte bestätigen Minderjährigkeit und geistige Behinderung

Dienstag, 28 August 2012

Islamabad (Fidesdienst) – Die Verhandlung beim zuständigen Gericht in Islambad im Fall des christlichen Mädchens Rimsha Masih, das sich aufgrund einer Anklage wegen Blasphemie in Haft befindet (vgl. Fidesdienst vom 23/08/2012) wurde um zwei Tage verschoben. Als Motiv für den Aufschub werden Verfahrensgründe, unter anderem im Hinblick auf den Antrag auf die Bildung einer medizinischen Kommission genannt, die das Mädchen untersuchen soll. Die Verteidigung musste einen entsprechenden Antrag erneut beim Richter einreichen.
Beobachter bestätigen gegenüber dem Fidesdienst die Ergebnisse der Untersuchung, die gestern stattfand, und über die die pakistanische Presse bereits berichtete: das Gutachten, dass bei Gericht eingereicht wurde bestätigt die Minderjährigkeit des Mädchens, dessen Alter auf „unter 14 Jahre“ festgelegt wird, während ihre geistige Entwicklung laut Gutachten „nicht ihrem Alter entspricht“ sondern sich auf dem Niveau einer etwa 8- bis 9jährigen befindet.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse, fordert der Anwalt des Mädchens, Tahir Naveed Chaudhary, vom Gericht die sofortige Freilassung, da nach den geltenden Bestimmungen des Jugendstrafrechts die Anklage (First Information Report) annulliert werden muss. Nach geltendem pakistanischem Recht hätte das Mädchen nicht festgenommen und inhaftiert werden dürfen. Wie die Art. 82 und 83 des Jugendstrafrechts festlegen, können Handlungen eines Kindes im Alter bis 12 Jahre „nicht als Verbrechen definiert werden“, da der Handelnde „nicht die angemessene Reife besitzt, um die Art und die Folgen seines Handelns zu verstehen“.
Ein katholischer pakistanischer Anwalt bestätigt im Gespräch mit dem Fidesdienst, dass „auf der Grundlage des Gesetzes, die Polizei gegen das Verfahren verstoßen hat, weshalb das Mädchen neun Tage lang unrechtmäßig festgehalten wurde.“ Das Mädchen hätte in einem Institut für Jugendliche untergebracht werden sollen und nicht im Gefängnis. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass „ein Assistent des Richters ein Gutachten zum Charakter des Kindes, dessen Bildung und soziale und moralische Herkunft erstellt“, bevor ein Urteil ergeht. Auch diese Vorschrift wurde nicht eingehalten.
Die Polizei hatte Rimsha am 16. August festgenommen und war damit Forderungen einer radikalislamischen Gruppe nachgekommen, die behauptete, das Mädchen habe Koranverse verbrannt. Über 600 christliche Familien aus dem Stadtviertel Mehra Jafar, wo die Familie von Rimsha wohnt, verließen unterdessen ihre Wohnungen aus Angst vor Racheakten der Extremisten. Rund 100 christliche Einwohner in einem Stadtpark von Islamabad untergebraucht, wo diese inmitten der Notunterkünfte auch eine Kapelle errichteten. (PA) (Fidesdienst, 28/08/2012)


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