ASIEN/PAKISTAN - Rimsha: Anhörung zur möglichen Freilassung, Gutachten einer medizinischen Kommission soll zugrunde gelegt werden

Freitag, 24 August 2012

Islamabad (Fidesdienst) – Im Namen der „All Pakistan Minorities Alliance“ (APMA) legte der christliche Anwalt und Abgeordnete Tahir Naveed Chaudhry heute beim erstinstanzlichen Gericht in Islamabad einen Antrag auf Freilassung aus der Haft für die elfjährige behinderte Rimsha Masih vor. Dies bestätigt der Vorsitzende der APMA und Sonderberater der pakistanischen Regierung für Nationale Harmonie, Paul Bhatti, gegenüber dem Fidesdienst. Rimsha soll Seiten mit Koranversen aus einem Buch für muslimischen Religionsunterricht verbrannt haben. Wie Beobachter dem Fidesdienst berichten, soll die Anhörung am 28. August stattfinden. Mann hofft auf die Freilassung des christlichen Mädchens. Dafür soll in den kommenden Tagen eine medizinische Sonderkommission gebildet werden, die die Minderjährigkeit des Mädchens bestätigt (radikalislamische Gruppen behaupten, sie sei 16 Jahre alt) und bescheinigt, dass Risha am so genannten Down-Syndrom leidet. „Diese Elemente“, so Bhatti, „werden dem Richter die Möglichkeit geben, die Anklage zurückzuziehen“ und er wird sich damit auch vor Racheakten seitens muslimischer Extremisten schützen können. Der Antrag sieht also keine Kautionszahlung, sondern eine Freilassung vor.
Bhatti beklagt in diesem Zusammenhang, dass die Nichtregierungsorganisation „World Vision in Progress Foundation“ ohne offizielle Beauftragung durch die Familie des Opfers bereits einen Antrag auf Kautionszahlung gestellt hat, was seiner Ansicht nach zu „Missverständnissen und Verwirrung führt“. Nach Aussage von Bhatti, wurde dieser Antrag vom Richter bereits annulliert. „Diese Organisationen versuchen solch tragische Fälle zu instrumentalisieren und zu kommerziellen Zwecken zu nutzen“, so Bhatti. Auch P. Emmanuel Yousaf, Leiter der Justitia-et-Pax-Kommission der Bischofskonferenz vertritt diese Ansicht: „Eine Kautionszahlung ist keine gute Idee, da sie das Mädchen der Gefahr einer außergerichtlichen Hinrichtung aussetzt“. Eine endgültige Entlassung aus der Haft würde hingegen auch eine Ausreise aus dem Land ermöglichen. (PA) (Fidesdienst, 24/08/2012)


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