ASIEN/PAKISTAN - Bischöfe: „Im Zusammenhang mit Zwangsbekehrungen sollte das Oberste Gericht die Achtung der Menschenrechte berücksichtigen“

Montag, 23 April 2012

Lahore (Fidesdienst) – Das Problem der Zwangsbekehrungen zum Islam ist derart schwerwiegend, dass „ein umgehendes erneutes Eingreifen des Obersten Gerichts und eine entschlossene Position im Hinblick auf den Schutz der Gerechtigkeit, der Menschenrechte und der Religionsfreiheit notwendig ist“: dies bekräftigt die „Justitia et Pax“-Kommission der Pakistanischen Bischofskonferenz, die das höchste Gericht dazu auffordert die Fälle dreier junger Frauen aus der hinduistischen Glaubensgemeinschaft (Rinkal Kumari, Asha Haleema und Lata) neu aufzurollen, die zur Bekehrung zum Islam und zur Heirat mit einem Muslim gezwungen worden waren. Auf der Grundlage eines umstrittenen Berufungsurteils hatte das Oberste Gericht die drei jungen Frauen zur Rückkehr zu ihren muslimischen Ehemännern angehalten.
Mit Bezug auf diesen Fall betonen der Vorsitzende der bischöflichen Kommission, Pfarrer Emmanuel Yousaf Mani, und deren Geschäftsführer, Peter Jacob, in einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt: „Gerichtsverhandlungen dürfen nicht zu einem Instrument der Ungerechtigkeit werden, wenn das Prinzip einer angeblichen Zustimmung aus eigenem Willen falsch ausgelegt wird ohne dabei die sozialen Hintergründe in Betracht zu ziehen“. „In einem der genannten Fälle“, heißt es in der Verlautbarung weiter, „aber auch in vielen anderen, wird zum Beispiel das Alter der zur Bekehrung gezwungenen Person nicht berücksichtigt“.
Das Urteil des Gerichts zur Frage der Zwangsbekehrung vom 18. April „beunruhigt religiöse Minderheiten, die bereits auf demographischer Ebene gefährdet sind und sich mit wachsender religiöser Intoleranz in der Gesellschaft konfrontiert sehen“. Die bischöfliche Kommission fordert „eingehende Ermittlungen in diesem Zusammenhang und eine Durchsetzung von Prinzipien“, die sich auf die Gesellschaft in beachtlichem Maß auswirkt. In den drei genannten Fällen hätte das Gericht „den Schutz besonders angreifbarer Menschen“ durchsetzen müssen.
„Das Oberste Gericht oder die Regierung könnten Verstöße gegen religiösen Pluralismus durch die Definition von Zwangsbekehrungen nach den internationalen Standards der Religionsfreiheit verhindern, die unter anderem auch die Möglichkeit einer erneuten Konversion zum ursprünglichen Glauben vorsehen“, so die Kommission, die das Gericht dazu auffordert „sich genau mit der Frage der Zwangsbekehrungen und den damit zusammenhängenden verborgenen Delikten zu befassen“.
Zum Thema Zwangsbekehrung zum Islam hat der pakistanische Minister für religiöse Harmonie, Akram Gill, eine Tagung der Kommission für die Minderheiten einberufen, der er persönlich vorsteht und der Vertreter verschiedener Religionen angehören (vgl. Fidesdienst vom 12/04/2012). Wie aus Informationen hervorgeht, die dem Fidesdienst vorliegen, werden in Pakistan jedes Jahr rund 1.000 junge Frauen Opfer von Zwangsbekehrungen. (PA) (Fidesdienst, 23/04/2012)


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