ASIEN/INDIEN - Rechtsstreit um Gültigkeit von Mischehen: Oberstes Gericht urteilt zugunsten der Christen

Dienstag, 27 März 2012

New Delhi (Fidesdienst) – Am 26. März sprach das Oberste Gericht in Gujarat ein historisches Urteil aus und erklärte die Ehe zwischen einem Christen und einer Hinduistin als rechtlich gültig. Die Regierung hatte die Ehe auf der Grundlage des seit 2003 geltenden „Freedom of Religion Act“ (das auch als „Anti-Bekehrungs-Gesetz bezeichnet wird). Wie Joseph D’Souza, Präsident des „All Christian Council (AICC), gegenüber dem Fidesdienst erklärt, „wird das Urteil ein nützlicher Präzedenz-Fall sein und umfassende Auswirkungen haben. Es suggeriert, dass Christen mit Personen ihrer Wahl, auch aus anderen Glaubensgemeinschaften, eine Ehe eingehen können“. Nach Ansicht von Christen versucht die Regierung unter Führung der „Barathiya Janata Party“ (BPJ) auf der Grundlage des „Freedom of Religion Act“ Mischehen zwischen Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften zu verhindern.
Der Antrag auf ein Berufungsverfahren wurde von dem Christen Subashchandra Parmar nach einer entsprechenden Anordnung des Staates Gujarat eingereicht worden. Parmar ist indischer Beamter und hatte 2009 auf der Grundlage des seit 1872 geltenden „Indian Christian Marriage Act“ als Standesbeamter die Eheschließung zwischen dem Christen Pinakin Macwan und der Hinduistin Vishrutiben Shukla vollzogen: dabei behielt die Frau, wie es das Gesetz vorsieht ihren eigenen Glauben. Nach einem Jahr sollte die Ehe auf Initiativen eines Verwandten der Frau auf der Grundlage des „Freedom of Religion Act“, der zur „Regulierung“ von Bekehrungen beitragen solle, annulliert werden. 2011 wurde dieser Schritt von der Regierung unternommen: Parmar wurde beschuldigt er habe eine nicht genehmigte Bekehrung legitimiert und es wurde ihm die Erlaubnis für den Vollzug von Eheschließungen verwehrt und ein rechtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. Das Urteil des Obersten Gerichts gibt dem Christen Recht, der auf der Grundlage eines bereits existierenden Gesetzes gehandelt hatte, und bestätigte die Gültigkeit von Mischehen zwischen Angehörigen verschiedener Religionen. (PA) (Fidesdienst, 27/03/2012)


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