ASIEN/INDIEN - Vollversammlung der Bischofskonferenz: Debatte über das „Verbot von Bekehrungen“ und Religionsfreiheit

Freitag, 3 Februar 2012

Bangalore (Fidesdienst) – Die Vollversammlung der Indischen Bischofskonferenz tagt vom 1. bis 8. Februar in Bangalore. Im Rahmen Versammlung befassen sich die Bischöfe auch mit dem „Verbot von Bekehrungen“ und der Einschränkung der Religionsfreiheit sowie der Diskriminierung von Christen.
Anstoß zu der Debatte gibt der Vortrag des christlichen Soziologen und emeritierten Professors der „Jawaharal Nehru University“, Prof. T. K. Oommen, der die Dringlichkeit der Korrektur eines falschen Bildes von der Kirche unterstreicht, „die als Einrichtung dargestellt wird, die religiöse Bekehrungen anstrebt“. Dies, so der Soziologieprofessor, sei „ein weit verbreitetes Bild“, dem man die Vermittlung eines anderen Images entgegensetzen müsse, „das der Kirche gerecht wird“. Professor Oommen erinnerte in diesem Zusammenhang an das von der Verfassung garantierte Recht aller indischen Bürger, sich zu ihrem Glauben zu bekennen und diesen zu verkünden, und an das unveräußerliche Rechte der Gewissensfreiheit und damit des Religionswechsels.
Im Rahmen der Gruppenarbeit erinnerten verschiedene Bischöfe daran, dass Indien eine Reihe von Gesetzen verabschiedete, die Bekehrungen verbieten und sich im wesentlichen an christliche Missionare wenden. Der erste Staat, der ein „Gesetz zur Religionsfreiheit“ verabschiedete (das de facto Bekehrungen verbietet) war Orissa im Jahr 1967, gefolgt von Madhya Pradesh im Jahr 1968 und Arunchal Pradesh im Jahr 1978. Später führten Regierungen unter der „Bjaratiya Janata Party“ auch in Gujarat (2003), Chhattisgarh (2006) und Himachal Pradesh (2006) solche Gesetze ein. Auf der Grundlage solcher Bestimmungen wurden im Laufe der Jahre viele Missionare, die angeblich „Bekehrungen“ vorantrieben vor Gericht gestellt und noch heute agieren extremistische Gruppen unter diesem Vorwand. Bekehrungen zum Hinduismus sind nicht verboten.
Wie Beobachter aus Kreisen der indischen Zivilgesellschaft dem Fidesdienst berichten, erhalten hinduistische Gruppen oft Subventionen vom Ministerium für Soziale Gerechtigkeit, vom Ministerium für Entwicklung menschlicher Ressourcen und von Ministerium für Angelegenheiten tribaler Völker für den Bau von Schulen und Sozialeinrichtungen für Mitglieder niedriger Kasten und tibaler Völker. Diese Organisationen sind wie katholische Missionare auch im Bereich des Bildungswesens tätig: „In diesem Fall, ist unabhängig von der Regierungspartie, ein unparteiisches Vorgehen offensichtlich“, so Suhas Chakma vom „Asian Centre for Human Rights“ mit Sitz in New Delhi. Chakma betont in einem Kommentar für den Fidesdienst, „Der religiöse Glaube ist eine private Angelegenheit und eine Frage des eigenen Gewissens und darf nicht vom Staat geregelt werden. Es ist bekannt, dass viele Dalit, die Christen sind, sich rechtlich als Hindus ausgeben, damit sie soziale Vorteile in Anspruch nehmen können, die sie als Christen nicht erhalten würden. Eine solche Verweigerung grundlegender Rechte verstößt gegen die Verfassung und machen Indien zu einem Land, in der eine Phobie gegen Christen herrscht“. (PA) (Fidesdienst, 03/02/2012)


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