ASIEN/INDIEN - Gemeinsamer Appell: Zivilgesellschaft und christliche Kirchen fordern die Abschaffung der Todesstrafe

Donnerstag, 19 Januar 2012

New Delhi (Fidesdienst) – In einem gemeinsamen Appell fordern die indische Zivilgesellschaft und die christlichen Kirchen in Indien von der Regierung des Landes die Abschaffung der Todesstrafe. In dem Dokument, das dem Fidesdienst vorliegt, wird die indische Regierung gebeten, im Rahmen einer Anhörung bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen im Mai 2012 eine entsprechende Absichtserklärung beim Rat der Vereinten Nationen vorzulegen. In Indien wurden allein 2010 insgesamt 137 Menschen zum Tode verurteilt und Gerichte erlassen weiterhin entpsrechende Urteile „obschon dies als Strafe in keiner zivilen Gesellschaft mehr akzeptierbar ist“.
Das indische Außenministerium will im Frühjahr 2012 einen Bericht zur Menschenrechtslage vorlegen. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Organismen der Zivilgesellschaft um eine Stellungnahme gebeten: so kam es zu dem gemeinsamen Appell im Hinblick auf die Bitte um Abschaffung der Todesstrafe, dem sich auch die katholische Kirche anschließt.
Der Sekretär der Justitia et Pax-Kommission der indischen Bischöfe, P. Charles Irudayam, erklärt im Gespräch mit dem Fidesdienst: „Als katholische Kirche unterstützen wir den Appell im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe und leisten unseren Beitrag zum Bericht zur Menschenrechtslage in Indien. Wir erinnern dabei insbesondere an den Schutz der Heiligkeit des Menschenlebens: Gott ist Schöpfer und Schenker des Lebens und die Menschen dürfen sich dessen nicht bemächtigen“.
„Wir haben unsere Stimme erhoben“, so P. Irudayam weiter, „und glauben, dass dies eine wichtige Gelegenheit ist. Wir tragen damit zu einer öffentlichen Debatte bei, die die indische Gesellschaft aufklären soll, damit schließlich ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe im Parlament vorgelegt wird. Die Todesstrafe existiert seit 60 Jahren in der indischen Verfassung und eine Gesetzesänderung wird nicht einfach sein. Doch wir stellen fest, dass auch immer mehr Politiker eine Abschaffung befürworten und damit könnte es konkrete Möglichkeiten geben“.
Die Todesstrafe ist seit 1950 in der indischen Verfassung vorgesehen, doch seit 2004 wurden Todesurteile nicht mehr vollzogen. Insgesamt gibt es in indischen Vollzugsanstalten 400 Gefangene, die zum Tode verurteilt wurden. (PA) (Fidesdienst, 19/01/2012)


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