ASIEN/LAOS - Zwei protestantische Pastoren nach einem Jahr Haft freigelassen, weitere Religionsvertreter inhaftiert

Montag, 9 Januar 2012

Savannakhet (Fidesdienst) – Die Behörden der Provinz Khammaouan haben zwei protestantische Pastoren nach einem Jahr aus der Haft entlassen, während andere Christen verhaftet und Weihnachtsgottesdienste als „illegal“ bezeichnet wurden. Dies teilt die Nichtregierungsorganisation „Human Rights Watch for Lao Religious Freedom“ (HRWLRF) mit Sitz in den Vereinigten Staaten dem Fidesdienst mit. Der Nichtregierungsorganisation, die die Situation der Religionsfreiheit in Laos beobachtet, gehören im Ausland lebende Laoten an.
Die beiden Pastoren waren zusammen mit neuen weiteren Christen (die kurz danach wieder freigelassen wurden) festgenommen worden, nachdem sie vor einem Jahr Weihnachtsgottesdienste veranstaltet hatten, die von den Behörden als „Geheimtreffen“ bezeichnet worden waren. Die beiden werden nun ihre Tätigkeit als Pastoren unter den in der Provinz verstreut liegenden Gemeinden wieder aufnehmen. Unterdessen wurden auch in der vergangenen Weihnachtszeit nach Angaben von HRWLRF weitere acht christliche Religionsvertreter im Dorf Boukham festgenommen, da sie ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Stellen über 200 Christen zu einer Weihnachtsfeier versammelt hatten.
Wie die Nichtregierungsorganisation weiter berichtet wurden im Dorf Huey in der Provinz Savannakhet christliche Gläubige von Regierungsbeamten dran gehindert, eine Frau nach christlichem Brauch zu begraben. Die Regierungsbeamten verlangten von den acht christlichen Familien der Dorfgemeinschaft, dass die Frau, die an Weihnachten gestorben war, am 26. Dezember nach buddhistischem Ritus beigesetzt werden sollte. Der buddhistische Mönch des Dorfes weigerte sich jedoch die Zeremonie zu halten, da es sich bei der Verstorbenen um eine Christin handelte. Da die Beamten ein christliches Begräbnis nicht erlauben wollten, sahen sich die Angehörigen der Verstorbenen gezwungen, die Frau ohne christliche Beisetzungsfeier und ohne Kreuz auf dem Grab auf einem zivilen Friedhof des Dorfes zu beerdigen. (PA) (Fidesdienst, 09/01/2012)


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